Slayer8 Geschrieben 8. Juni 2004 Teilen Geschrieben 8. Juni 2004 Hallo! Kurze rechtliche Frage... Im April habe ich mich kostenlos bei einem Flirtportal angemeldet, in den AGBs wurde darauf hingewiesen das durch Nutzung weiterer Dienste Folgekosten entstehen. Als ich Nachrichten verschicken wollte, musste ich meine Handynummer angeben und über diese wurden nun 9,99 Euro abgerechnet. Das schlimme daran ist, diewuren für April abgerechnet und im Kleingedruckten der Seite (nicht in den AGBs) war zu lesen das pro Kalendermonat 9,99 Euro berechnet würden und eine Kündigung erst zum Monatsende möglich ist. Nun haben wir Juni und das hieße 30 Euro für einen Dienst, dessen Kosten ich mir nicht bewusst war. Die "Bestellung" der Funktion erschien über den Button "Nachricht verschicken" und war, meiner Meinung nach nirgendwo deutlich gekennzeichnet. Irgendwelche Tips, was ich dagegen machen kann und ob ich rechtlich Chancen habe? Ach ja, heute las ich in den AGBs das Bestellung über einen einfachen Button möglich und verbindlich sind... Meiner Meinung nach ist das ganze nicht ganz rechtens da ich nicht über die Kosten informiert wurde, also kein zweiseitiges Geschäft zustande gekommen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 9. Juni 2004 Teilen Geschrieben 9. Juni 2004 Tschuldigung aber ich kann über so was schon ein wenig lachen… Gebe uns doch mal denn Link der Seite dann kann man sich ein besseres Bild von dem Anbieter machen… im Prinzip hast du ja einen Vertrag abgeschlossen das heißt du hast schon gelesen das es weitere Kosten gibt… und du hättest bei Unklarheiten auch vor absenden und Eingabe deiner Handynummer nachfragen sollen bzw. es einfach lassen sollen… Die AGB’s sind ja auch nur immer eine Bestandteil des Vertrages nicht der eigentliche Vertrag. Diese müssen nur zur Einsicht dem Kunden vorliegen und von diesem genehmigt werden und da du sie ja eingesehen hast, hast du sie dann auch akzeptiert. Aber nun ist das Kind ja in den Brunnen gefallen…. Im Ende hilft dir nur der Gang zu Anwalt. Dazu muss man aber sagen das Verbraucherschutz ein Grundprinzip unseres Rechtssystem ist man hat also ganz gute Chancen… Allerdings ist das Recht auf Selbstbestimmung auch ein hohes Gut und somit ist man was Willenserklärungen abgeben angeht auch sehr uneingeschränkt… da Freie Meinungsäußerung auch ein rechtlich sehr hoch angesehenes Gut ist.. (heißt man kann und darf fast über alles Verträge abschließen… ) Lege auf alle Fälle sofort schriftlich Widerspruch gegen den Einzug des Geldes ein das kann nie Schaden… Aber erstmal den Link…. (auch als Warnung für andere “Naive“) Nadine PS: Habe dummerweise mein BGB gerade verliehen sonst würde ich da mal nach den Paragrafen nachschlagen … Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slayer8 Geschrieben 9. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 9. Juni 2004 Also, ersteinmal wurde ich nie konkret über die Konsten informiert und war mir nicht im klaren darüber das diese durch den Klick auf den Button "Naricht schreiben" automatisch entstehen würden. Habe jetzt den Anbieter angeschrieebn und ihm mitgeteilt das ich nicht über die Kosten informiert wurde und ich nicht damit eniverstanden bin. Im übrigen ist ein Rechtsgeschäft gültig, wenn beide Parteien ihren Willen äußern. Da ich nie die Absicht hatte, einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch zu nehmen ist dies bei mir ja nicht der Fall. T-Mobile habe ich auch angeschrieben und mitgeteilt das jemand von meinem Handy abbucht und ich dieses unterbinden möchte. Bisher hat sich keiner der angeschriebenen Firmen bei mir gemeldet. Habe nun einen Freund gefunden, der auch darauf riengefallen ist! Bei dem Portal handelt es sich um www.ilove.de Tja, mal schauen was wird.... :hodata Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 9. Juni 2004 Teilen Geschrieben 9. Juni 2004 www.ilove.de Es gehört zur Jamba - Unternehmung. Also erstmal nix unseriöses. Die AGB's sind sehr detailliert und eindeutig. Das heisst, die must die Kosten in den jeweils gültigen Preislisten einsehen und diese durch klicken bestätigen. Kündigung ist jederzeit zum Monatsende machbar. Falls sie stur bleiben, wirst du es schwer haben, den Nachweis deiner Behauptungen zu führen. Dann haste für 30 Euro etwas für das Leben gelernt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 9. Juni 2004 Teilen Geschrieben 9. Juni 2004 dachte mir schon beim lesen, das es sich um ilove handelt. Bin auch mal durch Zufall auf die Seite gestossen. Nur hab ich das mit den 9,99 gelesen und deswegen auch ned meine Nr. abgegeben. Bei sowas bin ich immer vorsichtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gurkenpapst Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 meines Wissens nach ist es so, dass solange deren angebotener Dienst von Ihnen - also Jamba - erfüllt wurde, du schlechte Karten auf gerichtlichen Wege Einspruch zu erheben. Anders wäre es z.B. wenn du ne 0190 Nummer wählst und nichts anderes als die Warteschleife läuft. Dies wäre ein klarer Grund zum Widerspruch, da der Angebotene Dienst nicht erfüllt wurde (es sei denn der Dienst war das verbleiben in der Warteschleife). Aus diesem Grund muss ja vorher auch auf die AGBs verwiesen werden, beispielsweise bei der Registrierung. gruss gurkenpapst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Soulmate Geschrieben 10. Juni 2004 Teilen Geschrieben 10. Juni 2004 Auszüge aus den AGBs : Der Vertrag ist geschlossen, sobald der Nutzer sich erfolgreich bei iLove angemeldet hat. Also einen Vertrag hast du eindeutig geschlossen Verwirrend für den Kunden ist natürlich das da von Kostenloser Anmeldung gesprochen wird (als Leihe kann man denn davon ausgehen das ich das auch kostenlos benutzen kann) Ob diese Passage aus den AGBs Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzung von bestimmten Diensten auf der Plattform entgeltlich zu gestalten. Bei Inanspruchnahme von entgeltlichen Diensten akzeptiert der Nutzer die damit verbundene Zahlungsverpflichtung durch Klicken auf das in diesem Fall angebotene Bestätigungsfeld. Die genauen Entgelte und Konditionen dieses Dienstes sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Rechtlich so OK ist, ist eine andere Sache... aber ich denke das Jamba da schon Anwälte hat drüber schauen lassen. allerdings steht hier das man ja über ein Bestätigungsfeld das auch bewußt ausführt. Es muss also erkennbar gewesen sein das man jetzt in einen Kostenpflichtigen Bereich rein kommt. Im Großen und ganzen sehe ich deine Chancen aber ehe als Gering an dein Geld wiederzubekommen (außer du bist unter 18) Schließlich hast du ja die Kostenpflichtigen Dienste anscheinden in Anspruch genommen und wenn du über 18 bist dann wird dir jeder Richter ein gewisses maß an Eigenverantwortung zusprechen... :cool: ersteinmal wurde ich nie konkret über die Konsten informiert Siehe Eigenverantwortung :floet: Die Kosten waren für dich aufrufbar und du hast sie nur nicht gelesen... (= rechtlich = Selber Schuld) Dazu findet man auf der Seite (unter dem Fragezeichen) dieses Kostenlose Dienste bei iLove sind: - Registrierung - Anlegen eines individuellen Profils inklusive Foto-Upload - Suche nach Profilen anderer Mitglieder - Anzeige von Profilen anderer Mitglieder Kostenpflichtige Dienste: - Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern - Aufbau des Freundesnetzwerkes - Schreiben von Kommentaren - Preise und Konditionen Damit du einem iLover eine Nachricht schicken kannst, musst du ein iLove-Flirtpaket (9,99 €/Kalendermonat) haben. Der Betrag wird kalendermonatlich einfach und bequem von deiner Mobilfunkrechnung abgebucht. Mit der ersten Nachrichtenübermittlung an andere Mitglieder ("Nachricht abschicken"), wird der Vertrag zwischen dir und der Jamba! AG entgeltlich (â€ilove-Flirtpaketâ€). Also nix mit ich habe es nicht gewußt.... :mod: Man kann nicht von einem Vertrag wegen eigener Dummheit oder Naivität zurücktreten. Jeder muss selber prüfen bevor man was "Unterschreibt". Gekündigt hast du ja schon (ich hoffe du hast wenigstens eine schriftliche Bestätigung der Kündigung angefordert... )... Sehe es als Lehrgeld an und sei künftig vorsichtiger mit der Eingabe von deinen Daten! Und Lese dir AGBs und Vertragsbedingen genauer durch in Zukunft... Grüße Nadine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Slayer8 Geschrieben 11. Juni 2004 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2004 So, kleine Ergänzung dazu..... Es handelt sich wirklich um die Yamba AG, nach meinem Telefonat mit T-Mobile (die dem Abbucher angeblich keine Firma zuordnen konnten und erst auf meinen Hinweis mit ILove Beshceid wussten) konnte der Mitarbeiter mir auch nicht weiter helfen, weder konnte er solche Abbuchungen sperren, noch zurückverfolgen und verwies mich direkt am Yamba. Dort sagte man, das ich mehrfach auf die Kosten hingewiesen wurde (was ich verneinte) und die einzige Möglichkeit die ich hätte, wäre die Kündigung des Pakets. Also bin ich das Geld los und kann nichts dagegen tun. :-( Aber mal etwas allgemeines.... Man könnte sich ja mal Probeweise anmelden und gucken wo man wirklich auf die Kosten hingewiesen wird. ICH konnte zumindest (damals) keinen Hinweis finden und auch laut T-Mobile Mitarbeiter "dürfen über Handy-Rechnung nur Handydiesnte abgerechnet werden". Naja, ich werd's wohl wirklich als Lehrgeld abtun.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spooky23 Geschrieben 22. Juli 2004 Teilen Geschrieben 22. Juli 2004 bin auch drauf reingefallen... habs gestern mit entsetzen per handy rechnung festgestellt... unverschämt !!! Wurde auch nicht drauf hingewiesen und bin schon längere zeit dort angemeldet. Am anfang war es auch noch alles kostenlos, da bin ich mir 100% sicher....naja mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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