Veröffentlicht 12. Juli 200421 j Halo, ich bin nun endlich Fachinformatiker für Systemintegration, hab auch nen guten Abschluss hingelegt und bin nun leider trotzdem arbeitssuchend! Weiß jemand, wie das Arbeitslosengeld nach der Ausbildung berechnet wird? Wenn es 60% der Ausbildungsvergütung wären, fänd ich das nich so toll. Hab aber nix darüber gefunden. Kann jemand helfen? MfG Geller
12. Juli 200421 j http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=584503 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=55302 u. v. m.
12. Juli 200421 j http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=63091&highlight=arbeitslosengeld Mift, zweiter Platz....
12. Juli 200421 j das geld berechnet sich aus dem durchschnitts bruttolohn der letzten 12 monate. davon ziehst du dann mal noch 30 bis 35% ab und hast dein ungefähres arbeitslosengeld
12. Juli 200421 j das geld berechnet sich aus dem durchschnitts bruttolohn der letzten 12 monate. davon ziehst du dann mal noch 30 bis 35% ab und hast dein ungefähres arbeitslosengeld Falsch. Da es schwer zu sein scheint, einen der Links oben anzuklicken und zu lesen, Zitat aus einem der Threads: wie sieht das eigentlich mit arbeitslosengeld aus? die 60-70 % vom gehaltsdurchschnitt oder von dem was man normalerweise ausgelernt verdient? Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, werden zunächst die Ausbildungsentgelte der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, hat der Gesetzgeber für den Arbeitslosen eine Sonderbemessung des Arbeitslosengeldes geschaffen. Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bekommen hätte oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen. Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Achtung, diese Sonderbemessung erfolgt nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Quelle u. a. Arbeitsamt. Siehe auch: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?s=&threadid=47701 Und der Link zum Rechner: http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html
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