Veröffentlicht 28. September 200420 j hallo, in einer der letzten prüfungen (winter 03/04 oder sommer 03) war sinngemäß folgende frage enthalten: welche der folgenden unternehmen arbeiten erwerbswirtschaftlich? - bla GmbH - bla OHG - bla AG - Stadttheater Emden - Volkshochschulverband GmbH klar ist, das 1,2 + 3 erwerbswirtschaftlich arbeiten. aber warum nummer 5 nicht? klar eine volkshochschule ist gemeinwirtschaftlich. ist aber dann auch eine körperschaft des öffentlichen rechts. eine gmbh ist eine körperschaft des privaten rechts, steht im handelregister und benötigt gewinnerzielungsabsicht, also erwerbswirtschaft. wo ist mein fehler?
28. September 200420 j Hallo Api, da kann irgendwas nicht stimmen. Ein Verband kann nicht gleichzeitig eine GmbH sein. Sondern eine e.v. (eingetragener Verein) Ist vielleicht nen Lesefehler von dir gewesen? der Idealverein als e.V. ist vom Zweck her nicht wirtschaftlich ausgerichtet Bin mir aber nicht 100 % sicher Grüße Satrex
28. September 200420 j Ein Verband kann nicht gleichzeitig eine GmbH sein. Sondern eine e.v. (eingetragener Verein) Wieso das nicht? Ein Verband ist nicht = ein Verein!
28. September 200420 j - Volkshochschulverband GmbH sicher das dort nicht gGmbh stand? Dann würde es Sinn machen.
28. September 200420 j Also in der Realtität ist der Deutsche Volkshochschulverband ein eingetragener Verein, keine GmbH http://vhs-dvv.server.de/servlet/is/1159/ Verbände sind im Übrigen nicht erwerbswirtschaftlich orientiert. Wie man z.B. in dieser Arbeit unter Punkt 2 nachlesen kann. http://www.iop.unibe.ch/Dateien/Lizarbeit/Liz_Niklaus_Lena.pdf
28. September 200420 j ich vermute aber auch stark, dass es sich um eine gGmbH handelt... das wäre das einzige was sinn machen würde !?!
28. September 200420 j Wieso das nicht? Ein Verband ist nicht = ein Verein! Ich bin einfach mal vom Idealfall ausgegangen und da ist eun Verband nun mal eine e.v. so stehts auch im BGB "Der nichtwirtschaftliche oder auch ideelle Verein ist gemäß Â§ 21 BGB ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Er erlangt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister und führt dann den Zusatz "e.V." hinter dem Vereinsnamen." Natürlich können Vereine auch eine andere Rechtsfähigkeit erlangen, z.B.: Ag, GmbH oder auch Genossenschaften.
29. September 200420 j danke bis jetzt. es ist die sommerprüfung 2003. kein lesefehler: volkshochschulverband gmbh nicht gGmbH. das hätt' ich dann schon selbst gepsannt.
29. September 200420 j Dann würde ich sagen, ist es ein Fehler in der Fragestellung. Wie gesagt, ein Verband ist keine GmbH, also nicht erwerbsorientiert. Vielleicht haben die sich vertan. Der Volkshochschulverband ist ein e.V. Allerdings ist 1998 die Prüfungszentrale des Volkshochschulverbandes in eine unabhängige GmbH umgewandelt worden und zwar die Weiterbildungs-Testsysteme GmbH. Der ZPA hat da bestimmt was durcheinander geworfen
29. September 200420 j dann hätten sie die lösung mit der volkshochschule aber ruhig auch als richtig bewerten können.
29. September 200420 j dann hätten sie die lösung mit der volkshochschule aber ruhig auch als richtig bewerten können. Finde ich nicht, da ein Verband ja keine GmbH sein kann. Vielleicht wollten sie ja auch, dass man diesen Fehler erkennt und das somit nicht mit ankreuzt.
30. September 200420 j Finde ich nicht, da ein Verband ja keine GmbH sein kann. Vielleicht wollten sie ja auch, dass man diesen Fehler erkennt und das somit nicht mit ankreuzt. natürlich kann ein Verband auch eine GmbH sein, Ein Verband kann jede mögliche Rechtsform annehmen, hatte ich aber weiter oben auch schon geschrieben :mod:
30. September 200420 j natürlich kann ein Verband auch eine GmbH sein, Ein Verband kann jede mögliche Rechtsform annehmen, hatte ich aber weiter oben auch schon geschrieben :mod: Hmm, meiner Meinung nach nicht. Hast du mal eine Quelle? Im Übrigen hast du von Vereinen gesprochen und nicht von einem Verband. Hier kann man den Unterschied zwischen Verband und Verein nachlesen: http://www.rechtslexikon-online.de/Verband.html
30. September 200420 j Verbände sind nicht erwerbswirtschaftlich - das hatte ich ja schon geschrieben - , sondern bedarfswirtschaftlich. Deswegen kann ein Verband nicht gleichzeitig eine GmbH sein, da diese erwerbswirtschaftlich ist. Meiner Meinung nach war das ne kleine eingebaute Falle in der Fragestellung. Die Antwort wäre dann natürlich nicht richtig. Wenn es jemand genauer nachlesen möchte: http://www.verbaende.com/files/pdfs/Typologisierung.pdf
30. September 200420 j ..., da ein Verband ja keine GmbH sein kann. Bsp.: Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH, kein Verein, aber ein Verband?
30. September 200420 j Bsp.: Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH, kein Verein, aber ein Verband? Tatsache. Ich würde das so interpretieren, dass es sich dabei nicht um einen Verband im rechtlichen Sinne, sondern nur vom Namen nach handelt. Die Rechtsform ist GmbH. Ein Verband ist ja immer beitragsorientiert. Schau dir mal das Schaubild in meinem Link an. Dort sind die Verbände eindeutig nicht unter erwerbswirtschaftlich eingeordnet. Allerdings stellt sich dann noch die Frage wie das nun vom ZPA gemeint war. Jetzt bin ich etwas ratlos *grübel*
30. September 200420 j Allerdings stellt sich dann noch die Frage wie das nun vom ZPA gemeint war. Jetzt bin ich etwas ratlos *grübel* da bist du nicht die einzige ich kann mir aber auch nicht vorstellen das es ein Fehler der ZPA war, sonst wären wir bestimmt nicht die einzigen die darüber grüblen, ich hab auch nicht die prüfung zur hand sonst würd ich ja selbst mal nachschauen...
30. September 200420 j Ich würde das so interpretieren, dass es sich dabei nicht um einen Verband im rechtlichen Sinne, sondern nur vom Namen nach handelt. Die Rechtsform ist GmbH. War eine Frage mit Zwinkersmiley, weil ich genau das damit sagen wollte, Verband im Namen muss nicht eindeutig ein Verband im rechtl. Sinne sein. Steht also GmbH "dahinter", würde ich das auch als GmbH interpretieren.
30. September 200420 j War eine Frage mit Zwinkersmiley, weil ich genau das damit sagen wollte, Verband im Namen muss nicht eindeutig ein Verband im rechtl. Sinne sein. Steht also GmbH "dahinter", würde ich das auch als GmbH interpretieren. Das habe ich mir gedacht, dass du es so meintest Irgendwie glaube ich aber nicht, dass der ZPA es in der Frage so meinte. Mich würde wirklich interessieren, wie es vom ZPA gemeint war. Ich kann mir vorstellen, dass sie sich vertan haben.
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