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freistellung von der Ausbildung


alir

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

Ich habe im Nov meine erste Prüfung und dann im Feb mein Fachgespräch.

Mein Problem st nun, dass ich bei meiner Firma nicht mehr bleiben kann und auch gar nicht will.

Ich habe schon eine neue Arbeit (ist meine alte wieder, nur mit weit besseren Job).

Nur ist es nun so, dass ich so bald wie irgendmöglich in meiner neuen (alten) Arbeit anfangen soll/muss.

Mir schwebte vor meinen Arbeitgeber zu fragen, ob ich die letzten 4-6 Wochen unbezahlten Urlaub haben kann, um schon in der neuen Firma zu sein. Oder besser gesagt von der Ausbildung frei gestellt werden kann.

Es hat nichts mit Unlust zu tun. Meine neue Firma hätte ein größeres Problem wenn ich nicht spätestens Anfang Februar bei ihr anfangen kann. Meine Prüfungen kann ich ja trotzdem fertig machen.

Weiss jemand was von euch wie es da rechtlich aussieht, und welche Möglichkeiten ich habe?

Vielen Dank

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Mir schwebte vor meinen Arbeitgeber zu fragen, ob ich die letzten 4-6 Wochen unbezahlten Urlaub haben kann, um schon in der neuen Firma zu sein. Oder besser gesagt von der Ausbildung frei gestellt werden kann.

Das zumindest kann schon zu einem versicherungstechnischen Problem führen.

Weiss jemand was von euch wie es da rechtlich aussieht, und welche Möglichkeiten ich habe?

Vorausgesetzt, Du hast Dein Projekt fertiggestellt und Du hast Dich bei der für Dich zuständigen IHK abgesichert, die mündliche Prüfung "extern" beenden zu können, ist der einfachste Weg einen Aufhebungsvertrag zu schliessen.

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danke für deine schnelle Antwort bimei,

weisst du zufällig noch welche Kriterien erfüllt sein muessen um als "externer" zugelassen zu werden.

Hab mit meinen Ausbilder gesprochen (den ich auch privat sehr gut kenne) und der meinte er glaubt nicht dass unser Personalchef da was dagegen hat, weil wenn er mir es nicht ermöglicht könnte ich ja krank machen, was den Betrieb ja was kosten würde... Ist aber nicht meine Art....

Danke

alir

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weisst du zufällig noch welche Kriterien erfüllt sein muessen um als "externer" zugelassen zu werden.

Die Kriterien zu einem so weit fortgeschrittenem Zeitpunkt der Ausbildung legt letztendlich die zuständige IHK fest, und das auch im Einzelfall. Du willst schliesslich nur 4-6 Wochen vor der Prüfung Deinen Vertrag lösen (wenn ich das richtig verstanden habe). Dadurch die Chance auf einen festen Job zu haben, dürfte schon eine gute Argumentationshilfe sein, um das ok von Deiner IHK zu bekommen. Würdest Du Monate oder noch länger vor der Prüfung aus dem Vertrag ausscheiden wollen, erfüllst Du eventuell auch einige gesetzliche Kriterien nicht.

Gesetzlich:

§ 39 BBiG Zulassung zur Abschlußprüfung

(1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen,

1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und

3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat.

(2) Über die Zulassung zur Abschlußprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuß. Auszubildenden, die Erziehungsurlaub in Anspruch genommen haben, darf hieraus kein Nachteil erwachsen, sofern die übrigen Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 bis 3 dieser Vorschrift erfüllt sind.

Die zuständige Stelle in Absatz 2, also der letztendliche "Entscheider" über die Zulassung, auch in Bezug auf die angeführten Punkte aus Abs. 1, ist die zuständige IHK. Sprich mit denen, Du willst schliesslich nicht aus Faulheit oder ähnlichen Gründen vorzeitig den Vertrag lösen, sondern hast gute Gründe.

Hab mit meinen Ausbilder gesprochen (den ich auch privat sehr gut kenne) und der meinte er glaubt nicht dass unser Personalchef da was dagegen hat, weil wenn er mir es nicht ermöglicht könnte ich ja krank machen, was den Betrieb ja was kosten würde... Ist aber nicht meine Art...

Ein Aufhebungsvertrag schadet prinzipiell dem Arbeitgeber weniger, als er Dir schaden könnte. Dir schadet er nicht, weil Du unmittelbar in ein Arbeitsverhältnis wechselst.

Sollte Deine IHK ein Problem mit der Prüfung aus einem Arbeitsverhältnis heraus haben, denk z. B. über die Möglichkeit nach, in Deiner "neuen" Firma in der Zeit als Praktikant tätig zu sein. usw. usf. ;-)

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