Veröffentlicht 15. Oktober 200421 j Hallo, ich habe mein Zeugnis schon 2mal korrigieren lassen da wichtige sachen fehlten, aber immernoch fehlt am ende der grund für den weggang und das bedauern. ist das schlimm ?, soll ich es nochmal korrigieren lassen ? danke
15. Oktober 200421 j Du hast kein Anrecht auf ein bedauernswertes Schreiben. Du hast lediglich anspruch auf ein wohlwollendes und deinen weiteren Arbeitsweg nicht behindernd geschriebenes Zeugnis (nunja *g*), außerdem, seit einer richterlichen Entscheidung im afaik letzten Jahr, dass Recht auf eine wohlwollend klingende Abschiedsformel, bedauern muss deine Firma jedoch nicht äußern.
15. Oktober 200421 j hab da von einem verwandten personalberater was anderes gehört, er sagte mir das man auf das bedauern bestehen kann. kann aber sein das es sich wieder geändert hat.
15. Oktober 200421 j Hab grad nochmal gegoogelt. Also ein Anrecht auf einen Schlusssatz a la "Wir wünschen Ihm für die Zukunft alles gute" ist doch nicht verpflichtend. Ich werde zuhause gucken ob ich den Artikel für das entspr. Urteil finde, bisher hab ich nur diesen Link, der alles weitere Klären sollte: http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Arbeitszeugnis/arbeitsrecht_arbeitszeugnis.html
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