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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

habe mal eine allgemine Frage zum Rückgavezeitraum für Klausuren in einer x-beliebigen Schule.

Weiß jemand von euch, wie lang dieser Zeitraum sein darf bzw. ob es überhaupt eine Regelung dafür gibt? (Naja, wir sind in Deutschland, dafür wirds bestimmt eine geben... :rolleyes: )

Thnx

Gruß

Ich

Ich hab jetzt keine Quelle/Belege dafür, aber bei uns wurde das an Gymnasium und auch Berufschule so gehandhabt, dass Klausuren mindestens einen Tag vor der nächsten Klausur oder Notenschluss abgegeben werden mussten.

  • Autor
Ich hab jetzt keine Quelle/Belege dafür, aber bei uns wurde das an Gymnasium und auch Berufschule so gehandhabt, dass Klausuren mindestens einen Tag vor der nächsten Klausur oder Notenschluss abgegeben werden mussten.

Hab Durch Zufall eine Quelle gefunden...

http://www.schure.de/

Da steht unter Klassenarbeiten folgendes:

6. Die Korrekturzeiten sollen im Primarbereich eine Woche, im Sekundarbereich I zwei Wochen und im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten. Die Erziehungsberechtigten müssen Gelegenheit erhalten, in die korrigierte Arbeit Einblick zu nehmen. Bei der Korrektur oder bei der Rückgabe der korrigierten Arbeit ist von der Fachlehrkraft die richtige Lösung der gestellten Aufgabe darzustellen oder mit der Klasse zu erarbeiten. Ob von den Schülerinnen und Schülern eine schriftliche Berichtigung anzufertigen ist, entscheidet die Fachlehrkraft.

Bei uns sehen das nicht alle so eng, die meisten Lehrer vor der nächsten Arbeit, aber ein spezieller Freund gibt Arbeiten von vor einem Jahr zurück, wenn er sie zufällig wieder findet...

Und macht dann Noten: "Ja, ich hab da keine Arbeit geschrieben, daher kann ich keine richtige Noten machen, ich geb euch einfach mal solidarisch eine 2!" Und dass wir eine Arbeit geschrieben haben glaubt er uns nicht. ;)

Gruß,

King-Chaos

PS: Ansonsten isses aber wirklich ein guter Lehrer...

Hab Durch Zufall eine Quelle gefunden...

http://www.schure.de/

Da steht unter Klassenarbeiten folgendes:

Wobei das natürlich keine Allgemeingültigkeit hat, steht ja auch da: Niedersachsen. Wenn überhaupt, dann regeln das die Schulgesetze der einzelnen Länder oder es wird sogar noch weiter runtergebrochen auf die Schulen.

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