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Freiberufler ??


FDISK

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Hallo erstmal,

habe auch am 23. meine Prüfung gehabt, und bin nun quasi fertig :marine

Habe darüber nachgedacht ersteinmal als Freiberuflerin meine Brötchen zu verdienen - kleinere Aufträge als "Einstieg" sind vorhanden.

Meine Frage ist folgende: Muss ich zwingend ein Gewerbe anmelden? Würde dieses aus diversen Gründen gerne umgehen - falls möglich. Möchte auch keine Ich-AG werden;). Falls jemand den ein oder anderen Tipp für mich hat - würde mich freuen ! Thx !

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Hi!

Ein Gewerbe muss man auf jeden Fall anmelden sobald man eine auf DAUER angelegte Tätigkeit mit GEWINNERZIELUNGSABSICHTEN ausübt.

Ne Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde 15-50 € (Ich hatte glaub' ich 20 zahlen müssen). Das ist aber vorerst auch der einzige Aufwand, den Du hast. Sprich, solange du mit Deinem Umsatz unter bestimmten Grenzen bleibst (und diese Grenzen muss man erst einmal erreicht haben :)) ) lassen Dich Finanzamt (Gewerbesteuer, USt), IHK (Mitgliedsgebühr), Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung, wenn Du angestellte hast) in Ruhe... Im Übrigen erfahren die genannten Instanzen von Deinem Gewerbe automatisch von Deinem Ordnungs- bzw. Gewerbeamt, die ganze "Gewerbeanmeldung" ist lediglich das Ausfüllen eines Wisches. ;)

Wenn Du btw das Gewerbe als Nebengewerbe anmeldest, dann giltst Du vorerst nicht als "selbständig". Das hat den Vorteil, dass Du nach der Ausbildung Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, was ja nicht schaden kann, bis man mit seinem Gewerbe in Fahrt gekommen ist. Ein Nebengewerbe heisst zwar max. 15 Stunden Arbeit in der Woche sind erlaubt, aber wer will einem das schon nachweisen.

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[disclaimer]

Rechtsverbindliche Auskuenfte kann Dir nur Deine zustaendige Agentur fuer Arbeit geben.

[/disclaimer]

Entnommen aus Wichtige Fragen und Antworten bei Eintritt der Arbeitslosigkeit

Besteht die Möglichkeit während der Arbeitslosigkeit "dazu zu verdienen"?

Eine Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, aber: Die Nebenbeschäftigung darf einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen.

Das Arbeitsentgelt, das Sie für diese Beschäftigung erhalten, kann zur Anrechnung auf Ihre Leistungen von der Agentur für Arbeit führen ( Merkblatt l ab Seite 44 ). Generell werden 165,-- Euro monatlich, bei einer Arbeitszeit unter 15 Std. nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bei einem Arbeitslosengeld von mehr als 825,-- Euro monatlich erhöht sich der Freibetrag auf 20% des Arbeitslosengeldes.

Alle Nebenbeschäftigungen müssen der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung vor Beginn der Tätigkeit bekannt gegeben werden. Vorrang vor einer Nebenbeschäftigung haben immer die Vermittlung in Arbeit, Einladungen der Agentur für Arbeit sowie Lehrgangsangebote durch die Agentur für Arbeit.

Entnommen aus Informationen zum Nebeneinkommen

Nebeneinkommen

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit bzw. Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen.

Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich.

Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, entscheidet die Agentur für Arbeit, ob und in welchem Umfang Ihr Nebeneinkommen anzurechnen ist.

Dabei werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt, wobei jedoch mindestens 165 Euro monatlich anrechnungsfrei sind.

Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.

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Ein Gewerbe muss man auf jeden Fall anmelden sobald man eine auf DAUER angelegte Tätigkeit mit GEWINNERZIELUNGSABSICHTEN ausübt.

Neben dem anmeldeten Gewerbe gibt es sog. freie Berufe, die keinen Gewerbeschein sondern nur eine Anmeldung beim Finanzamt erfordern. Dazu gehört z.B. der "Mediendesigner/in", "Medieninformatiker/in", "Netzwerkadministrator/in" und einige andere sog. "Katalogberufe". Ohne Gewerbe entfällt z.B. die Gewerbesteuer. Vom BMWA gibt es eine Ausgabe der Gründerzeiten, die freie Berufe anspricht:

http://www.bmwa.bund.de/bmwa/generator/Navigation/Service/bestellservice,did=10972.html

Auf der rechten Seite gibts einen Link, mit dem der Text als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.

Viele Grüße

Jochen

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ich kann da nirgendwo einen Netzwerkadministrator lesen. Genausowenig z.B. einen Webdesigner. Der ja genauso freiberuflich sein kann. Warum sollte man sie auch lesen können. Sind ja im eigentlichen Sinne auch keine Berufe.

Wenn man bei der pdf weiter runterscrollt kann man auch ein wenig über die Werbung als Freiberufler lesen und spätestens da, sollte man sich bei den zwei oben genannten Profilen überlegen ob man wirklich noch freiberuflich unterwegs sein sollte.

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Hallo Manitu71,

ich kann da nirgendwo einen Netzwerkadministrator lesen. Genausowenig z.B. einen Webdesigner.

[..]

Seite 3, mittlere Spalte, unten:

"Neue freie Berufe

Die Entwicklungen in der Lebens- und Arbeitswelt haben fast überall zu neuen Berufsbildern geführt, auch bei den freien Berufen (s. „Mehr Gründer in den freien Berufen“). Sie sind bisher weder in die Auflistung der Katalogberufe aufgenommen, noch gibt es hierzu eine eindeutige Rechtssprechung. Dennoch werden sie in der Regel von den Finanzämtern als freie Berufe behandelt. Hier eine Auswahl (eine ausführliche Übersicht ist beim Institut für Freie Berufe (s. Adressen) erhältlich):

[...]

Freie technische und naturwissenschaftliche Berufe

Bioinformatiker/in

Medieninformatiker/in

Netzwerkadministrator/in

[...]"

Von Webdesigner habe ich nichts geschrieben, im Artikel steht aber etwas von Mediendesigner (unter "Freie Medien-, Informations- und Kommunikationsberufe und . Was auch immer das genau sein soll.

Mein Beitrag soll keine Werbung für freie Berufe sein. Wenn sich aber jemand in den oben genannten Berufen selbstständig machen will, sollte er sich IMHO auch über Alternativen zum Gewebeschein informieren.

Der Absatz über die Werbung gilt genauso (und vor allem denke ich) für Heilberufe wie Ärzte oder Heilpraktiker. Schau mal in die Zeitung und sieh Dir die Werbung z.B. von Anwälten an.

Wie gesagt: Für alle Berufe gilt das oben genannte sowieso nicht, deshalb: Schlau machen, ob es im eigenen Bereich klappt oder nicht.

Vielleicht hat mein Beitrag ja doch ein wenig geholfen...

Viele Grüße

Jochen

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hi fdisk,

hatte im mai Prüfung. Bin seit August selbständig. Bekomme vom Arbeitsamt Überbrückungsgeld von meinem letzten Unterhaltsgeld. Das gibs ein halbes Jahr lang. Ist immer noch besser als die "Ich-AG" Bezüge von 600 Euro im Monat. Aber egal wie du es machst : Bleib in diesem Bereich. Die Entwicklung ist enorm und du hast Berufserfahrung. Ich habe die kleinen Betriebe abgeklappert und hatte Glück : Viele hatten noch keine PC's. Hab bisher schon 8 Netzwerke in Eigenregie installiert.

Viel Glück

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Ist immer noch besser als die "Ich-AG" Bezüge von 600 Euro im Monat.

das kommt darauf an, was man vorher an AG bekommen hat. Wenn das nicht viel war, rechnet es sich ned unbedingt. Sicher bleiben bei der Ich AG fast nichts mehr von den 600 € übrig, aber bedenke wie lange diese ausgezahlt werden. Ich allerdings hatte damals auch die Variante UG gewählt. Das meiste Geld wurde in Werbung gesteckt, die meiner Meinung sehr wichtig ist.

Das mit der Berufserfahrung stimmt. Alleine deswegen hätte ich es auf alle Fälle gemacht.

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