Veröffentlicht 11. Dezember 200420 j Hallo, ich habe vor mein Arbeitsverhältnis zu kündigen(möglichst schnell ). In meinem Vertrag steht folgendes: "Die Kündigungsfrist der Vertragsparteien beträgt 3 Monate." Wie ist das zu sehen, zum Monatsende? Oder gilt hier auch die Regelung zum 15 oder 30? Was ist der nächstmögliche Termin, der 15. März oder Anfang April? Reicht es wenn ich in die Kündigung reinschreibe "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (Datum ist ja drauf)?
11. Dezember 200420 j a) gilt zum letzten/ersten des Monats, also aktuell 31.3.2005 reinschreiben: nächstmöglich, spätestens zum 31.3. - vielleicht lassen sie dich früher raus c) Schriftliche Bestätigung mit Termin verlangen - und dann Daten wie Urlaub etc. abrufen / vereinbaren. Du hast es dir wirklich gut überlegt???
11. Dezember 200420 j Danke für die Antwort, ich hatte die Hoffnung Anspruch auch eine frühere Möglichkeit zur Kündigung zu haben. Mal schauen was ich mit meinem Chef aushandeln kann. Gut überlegt ist die Sache, die Aussicht auf 25% mehr Gehalt, geregelte Arbeitszeiten und keine 11h Reisezeit pro Woche sind einfach zu verlockend. Der neue Vertrag ist auch schon unterzeichnet, ist ne sichere Sache. :bimei
11. Dezember 200420 j ich denke nicht, das er noch lernt oh...hab das wort arbeitsverhältnis wohl übersehen :-) mfg
12. Dezember 200420 j Ja, bin seit Januar mit meiner Ausbildung fertig. Hatte aber Teilweise vorher schon diese Reisezeiten (Firma in Frankfurt, Projekte in München, Hannover). Aber was will man machen, man will ja schließlich auch Projekterfahrung sammeln. Ich bereue es nicht und hab mich auch nie groß beschwert. Auch wenn ich mir manchmal eine für beide Seiten faire Entlohnung gewünscht hätte, aber das ist ein anderes Thema. Ne Zeitlang ist das Reisen ja ok, aber nach 1 1/2 Jahren habe ich das nicht mehr eingesehen. Ich hab die Entscheidung getroffen, dass ich woanders besser aufgehoben bin und bin nun auch fündig geworden. Morgen früh werde ich meinen Chef mal mit einem Besuch überraschen und ihm die freudige(für mich jedenfalls) Nachricht überbringen.
18. Dezember 200420 j Hallo, man kann bei einer Firma aus einem Vertrag auch mittels einer Aufhebungsvereinbarung im beiderseitigen Einvernehmen rausgehen. Allerdings ist hierbei allerhöchste Vorsicht geboten!!! Wenn man von einer neuen Firma darauf gedrängt wird, bei seiner alten Firma mit einem Aufhebungsvertrag rauszugehen, damit man dort früher anfangen kann, dann sollte man bei der neuen Firma darauf drängen, dass die einem sofort ohne Probezeit mit Kündigungsschutz einstellen.
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