Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich hab mal ne Frage:

Mitte Oktober habe ich meinen Vorgesetzten darum gebeten, mir ein Zwischenzeugnis auszustellen. Danach passierte erst einmal eine Zeit lang gar nichts. Seit Mitte November höre ich nun immer wieder die (un-)glaubwürdigsten Ausreden, warum das Zeugnis immer noch nicht fertig ist (ist ja auch erst 9 Wochen her). Unter anderem behauptet mein Vorgesetzter, er könne mich noch nicht beurteilen, da er "erst seit April" in der Abteilung ist. Gleichzeitig werde ich ständig mit neuen Fristsetzungen für andere Aufgaben unter Druck gesetzt.

Nun: seht Ihr die Chance, ihm sowas wie eine Frist zu setzen oder irgendwie Druck zu machen, denn ich benötige das Zeugnis wirklich und er läßt mich "am langen Arm verhungern"... oder habt Ihr andere Ideen, wie ich ihm beikomme?

Danke schon mal,

Grüße

-etops-

Nun: seht Ihr die Chance, ihm sowas wie eine Frist zu setzen oder irgendwie Druck zu machen, denn ich benötige das Zeugnis wirklich und er läßt mich "am langen Arm verhungern"... oder habt Ihr andere Ideen, wie ich ihm beikomme?

Gesetzlich hast Du nur Anspruch auf ein Zeugnis bei der Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 630 BGB und § 109 GewO).

Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast Du, wenn z. B. der Arbeitgeber eine demnächst erfolgende Kündigung in Aussicht stellt, eine Versetzung innerhalb des Unternehmens bevorsteht, der Vorgesetzte wechselt, der Vorgesetzte ausscheidet, oder eine Reorganisation des Unternehmens bevorsteht. Das ist aber nicht konkret gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auch z. B. wenn ein Zeugnis die Stellensuche erleichtern soll (Bezug ist da § 629 BGB).

Du kannst Deinen AG mit Setzung einer Frist um das Zeugnis bitten, Dich dabei auf §§ 629, 630 BGB und § 109 beziehen (wenn ich das richtig im Kopf habe, willst Du Deine Arbeitsstelle ja wechseln). Alternative ist, selbst ein Zeugnis aufzusetzen und das mit Bitte um Prüfung und Unterschrift vorzulegen. Kommt ganz darauf an, "wie gut Du mit Deinem AG im Allgemeinen kannst".

Vielen Dank schon mal, das hilft mir sehr!

Grüße

-etops-

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.