Veröffentlicht 6. Februar 200124 j Ja hallo ich habe eine kleine Frage. Zählt das Deckblatt (also Firmenname und Logo) schon zu den 10 Seiten Projektdokumentation?
6. Februar 200124 j Seid doch bitte nicht päpstlicher als der Papst !!!! Ob die Dokumentation jetzt 10 oder 11 Seiten hat ist ja nun wirklich nicht fürs bestehen der Prüfung entscheident. Die Doku soll in sich logisch und abgeschlossen sein. Es gibt Dokus die auch schon mal 20 Seiten umfassen, weil die Screenshots schon in der Doku sind und nicht im Anhang. Und die wurden auch nicht 6 bewertet. Lernst Du eigentlich auf einer Behörde ? Deine Frage errinnert mich irgendwie an Erbsenzählerei. Sorry. Dragi [Dieser Beitrag wurde von Dragon-Master am 06. Februar 2001 editiert.]
6. Februar 200124 j Hi, Deckblatt UND Inhaltsverzeichnis gehoeren ebenso wie der Anhang nicht zur Seitennummerierung! Und ja, es ist Erbsenzaehlerei. Andererseits ist es schlau, mit Erbsenzaehlern unter den Pruefern zumindest zu rechnen, auch wenn es wenige sein duerften. Uli ------------------ Uli's Prüfungspages ... die Seite mit den Prüfungshinweisen
6. Februar 200124 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Dragon-Master: ...Lernst Du eigentlich auf einer Behörde ? Deine Frage errinnert mich irgendwie an Erbsenzählerei. Sorry....
6. Februar 200124 j Also könnte man theoretisch auch den Schluß ziehen, dass ich meine Doku inhaltlich so kurze, dass es aufs Wort genau 10 Seiten sind, aber keiner mehr versteht was ich gemacht habe *übertreibend* Um Mißverständnisse vorzubeugen, es sollte kein Angriff auf die öffentliche Hand sein. Solche Erbsenzähler gibt es auch in den Berufsschulen, der IHK, den Arbeitgebern und den Arbeitnehmer. Also allen die auch im Prüfungsausschuß sitzen. Dass jedoch ein Ausschuß aus drei EZ besteht halte ich doch eher für unwahrschienlich.... Als denn hoffe ich, dass sich niemand auf den Schlips getreten fühlt. Ich denke nur, dass es bei der Doku andere Probleme gibt als die Seitenzahl. Dragi
7. Februar 200124 j sach ma kreisler was hat denn der ausschuss zu den 60 seiten anlagen gemeint ?? :-))
7. Februar 200124 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amun: sach ma kreisler was hat denn der ausschuss zu den 60 seiten anlagen gemeint ?? :-))
7. Februar 200124 j @kreisler dat is echt konkret... vor allem der ausdruck doku-band... den find ich besonders geil... :-)))
9. Februar 200124 j Also wir hattens letztens den Oberpuster von der IHK gesprochen, der uns eine ähnliche Frage so beantwortet hat: Das Deckblatt und die Inhaltsangabe zählt mit, bleiben also für die eigentliche Doku nur noch 8 Seiten übrig. Für den Fall, daß einer mehr Seiten braucht, kann er das natürlich machen, das fließt aber irgendwie in die Note mit ein! Also ich weiß nicht, wie ich mit nur 8 Seiten (!!!) auskommen soll!
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