Veröffentlicht 26. Dezember 200420 j Ist ne konfuse Lebensituation, ist aber so.. Seit Mitte 2003 fuhr ich jeden Tag 100 km zum Arbeitsplatz. Bis August 2004 lebte ich noch beim Vater. Seit August 2004 lebe ich in meiner eigenen Wohnung, 6 km vom Arbeitsplatz entfernt. Gruende waren 6 km<>100 km jeden Tag und nen Streit mit dem Vater. Meine Mutter ist in die USA ausgewandert, lebt dort einkommenslos mit meinem *Stief*vater. Ich bekomme meinen Azubilohn, Netto 470 Euro. Mit meinem Vater hab ich mich noch im Streit geeinigt, dass er mir zumindest das Kindergeld ueberweist - 154. Bei mir stellt sich die Frage, ob mein Vater an mich unterhaltspflichtig ist (1. Ausbildung, eigene Wohnung) und auch wie hoch. Ist hier jemand in vergleichbarem Fall? Ansonsten muesste ich mich wohl ans Jugendamt melden, oder?
27. Dezember 200420 j Wie alt bist du denn eigentlich?Das ist vollkommen egal. Wenn es Deine erste Ausbildung ist ist Dein Vater unterhaltspflichtig. Ein Studium zählt aber auch als Erstausbildung. Der weite Weg zur Arbeit wird sicher auch als Grund anerkannt warum Du umziehen mußtest. Frag ihn einfach mal wie es ausschaut. Wenn er Dir nicht freiwillig etwas zahlen will, stell einfach einen Antrag - wenn er dann nicht zahlen will, dann mußt Du eh zu einem Anwalt. Gruß, Sabine
27. Dezember 200420 j Autor Zuerst mal versuche ich, dass ich das Kgeld direkt ueberwiesen bekomme. Dann werd ich mich bei ihm melden, was er bereit ist zu zahlen. Ich braeuchte da mal ne ungefaehre Groesse, was er da verpflichtet ist, zu zahlen. Kannst du mir da weiterhelfen, oder zumindest erklaeren, wo ich sowas anfragen muss? Ich gehe mal davon aus, dass ich mir bei ihm wegen Unterhalt sowieso einen Anwalt holen werden muss.
27. Dezember 200420 j Ich braeuchte da mal ne ungefaehre Groesse, was er da verpflichtet ist, zu zahlen.Das kann ich wiederum nicht sagen. Das ist vom Einkommen und sonstigen NÖTIGEN Ausgabe (andere Unterhalt etc.) abhängig. Aber versprich Dir davon nicht zu viel - die Welt ist das nicht - nicht mal zum Überleben reicht es, meistens zumindest. Bine
27. Dezember 200420 j Zur groben Orientierung gibt es die Düsseldorfer Tabelle, nach der sich Familiengerichte richten können. Diese Tabelle ist aber nicht Gesetz, Abweichungen sind möglich. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab3/tab_eur/a.htm
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.