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Aufhebungsvertrag


Gast vplus

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Hallo allerseits,

ein Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer betriebsbedingt mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende. Der Arbeitnehmer findet wieder einen neuen Job. Allerdings sieht es dann so aus, dass der Arbeitnehmer den neuen Job nur bekommt, wenn er 2 Monate eher bei seinem Ex-Arbeitgeber aufhört, weil der neue AG nicht so lange auf ihn warten möchte.

Um den Job zu bekommen und erstmal nicht arbeitslos zu werden, schließt der Arbeitnehmer mit seinem Ex-Arbeitgeber einen Aufhebungsvertragvertrag ab.

Es sieht dann hinterher so aus, dass der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit nach 6 Monaten wiederum ordentlich kündigt.

Meine Frage nun dazu.

Stimmte es, dass man in so einer Situation als Arbeitnehmer eine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommt?

Gruß

vplus

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