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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

nachdem ich jetzt den im Sommer letzten Jahres nicht bestandenen Teil (FIAN) wiederholt habe bin ich zum Thema "Projekt" (welches ich im Sommer letzten Jahres bestanden hatte) durchgerasselt. Die mündliche Prüfung war kein Thema, aber eben beim Projekt haperte es.

Ich habe derzeit keine info wo es gehakt hat, aber ist ja egal (oder auch nicht). Vielleicht ist der Prüfungsausschuss -oder besser die Bewertung durch diesen Ausschuss- denn andere Kollegen haben ähnliche Projekte gemacht und bestanden nicht gerade "der Beste". Wenn ich Einspruch einlegen würde so wäre das bestimmt nicht von Vorteil wenn ich eine Wiederholung anstrebe (das kann ich dann immer noch machen).

Und jetzt wird es kompliziert:

Mein Ausbildungsbetrieb beschäftigt mich nicht weiter "stehe also jetzt auf der Strasse". Jetzt habe ich aber die Möglichkeit als "Selbstmelder" mich erneut für die letzte Chance anzumelden. Soweit kein Problem.

Da ich aber für ein Projekt auch einen Ausbildungsbetrieb (Unterschift, Betreuung usw.) brauche, beisst sich die "Katze in den Schwanz". Den Betrieb habe ich natürlich nicht. Ich plane zwar eine neue Ausbildung in diesem Jahr zu beginnen, habe im Moment aber noch keinen Ausbildungsplatz. Wenn das klappt (und der Bund mich zurückstellt) kann ich vielleicht mit diesem Betrieb (Praktikum noch vor Beginn der Ausbildung) einen "Deal" machen. Aber soweit ist es noch nicht.

Da ich ein Projekt hätte und einen Bekannten kenne der ausbilden darf aber keinen Betrieb hat (Angestellter), könnte dieser mein Projekt "betreuen". Ob dies funktioniert muss ich noch mit der Handelskammer hier in Hamburg abklären.

Und jetzt zu meiner Frage:

Hat jemand von euch Erfahrungen/Tipps/Hinweise wie ich zu einem erfolgreichen Abschluss meiner Ausbildung kommen kann?

Es gibt sicherlich viele Möglichkeiten wie z.B. Überbetriebliche Ausbildung, Schulische Ausbildung, Praktikum, Lehrer der alten Berufsschule konsultieren, etc.

Vielleicht giebt es ja doch noch Möglichkeiten an die ich -in meiner Frustration- noch nicht gedacht habe?

Der kleine Rainer

Ich weiss, dass in Paragrahp 1 Abs. 4 Steht, dass er mich ein Jahr weiterbeschäftigen muss. So weit so gut.

Mein Ausbilder sagte mir, dass meine Firma grundsätzlich nicht länger als ein halbes Jahr verlängert. Das wird hier bei allen Azubis so gehandelt (auch bei den andern durchfallern). Jetzt ist mir die Firma "entgegengekommen" und hat mir einen befristeten für 3-Monats-Vertrag angeboten (den habe ich dummerweise auch schon unterschrieben).

Es jetzt (nach einem Telefonat mit der Handelskammer Hamburg) wurde ich mit der Nase drauf gestossen, dass bis zu einem Jahr (meine Wiederholungsprüfung fällt in dieses Jahr) verlängert werden MUSS. Am Montag gehe ich zu meinem Ausbildungsleiter und frage mal vorsichtig nach. Je nachdem was er antwortet werde ich dann Rechtsmittel einlegen müssen. Das fördert zwar nicht das Klima, aber so kann ich mein Projekt aber noch durchziehen. Eine Weiterbeschäftigung findet sowieso nicht statt.

Montag kann ich dann mehr berichten...

Der KleineRainer

Ich weiss, dass in Paragrahp 1 Abs. 4 Steht, dass er mich ein Jahr weiterbeschäftigen muss. So weit so gut.

Mein Ausbilder sagte mir, dass meine Firma grundsätzlich nicht länger als ein halbes Jahr verlängert.

Am Montag gehe ich zu meinem Ausbildungsleiter und frage mal vorsichtig nach. Je nachdem was er antwortet werde ich dann Rechtsmittel einlegen müssen.

Als Argumentationshilfe:

http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/aus_und_weiterbildung/News__Aktuelles/verlaengerung_nach_wiederh_pruef.jsp

P.S. Es ist § 14 Abs.3 BBiG ;-)

Es jetzt (nach einem Telefonat mit der Handelskammer Hamburg) wurde ich mit der Nase drauf gestossen, dass bis zu einem Jahr (meine Wiederholungsprüfung fällt in dieses Jahr) verlängert werden MUSS.

Was lernen die Leute eigentlich heutzutage in der Berufsschule? Solche Rechte des Azubis bzw. Verpflichtungen des Ausbildungsbetriebs waren eine der ersten Sachen, die wir dort durchgespochen haben.

Und als Azubi sollte man sich das BBiG zu Beginn seiner Ausbildung auch mal einfach so durchlesen. :rolleyes:

Bis denn

Zornas

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