Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

hiermit will ich meinen Freund unterstützen, da er gerade eine Ausbildung zum IT-Elektroniker macht und sein Betrieb kurz davorsteht steht pleite zu gehen. Nun ist er auf der Suche nach einem neuen Ausbildungsbetrieb im Großraum Augsburg/München. Die Ausbildung dauert jetzt bereits schon 2,5 Jahre und 1 Jahr hat er noch vor sich. Er hat einen Hauptschulabschluss, aber bereits eine Lehre als Bäcker absolviert, im April wird er 23 Jahre alt.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihm hier jemand weiterhelfen könnte, da ihn das natürlich sehr belastet und er unbedingt seine Ausbildung fertig machen möchte. Wer noch mehr Informationen braucht, der kann sich gerne bei mir per PM oder Email melden.

Gruß Julia

Bin ich hier vielleicht im falschen Forum? Oder ist einfach niemand zur Stelle, der mit weiterhelfen kann?!

Nun gut, dann hab ich noch was anderes damit das nicht im Sand verläuft.

Ich hab jetzt gehört, das es anscheinden mehreren Azubis so geht, das die Firma sie nicht weiter ausbilden kann. Und deshalb soll ab März oder Mai ne neue Regelung her, die es einem ermöglicht seine Ausbildung ohne Betrieb fertig zu machen. D. h. man muss denke ich mal schon bestimmte Dinge erfüllen, wie z. B. ne bestimmte Zeit in einem Betrieb vorher gewesen zu sein, denn ne Ausbildung ohne jegliche praktische Erfahrung bringt ja auch irgendwie nix.

wie findet ihr diese idee? und was sollte man beachten?

Dein Freund sollte sich an die für ihn zuständige IHK wenden.

Da wird einem weitergeholfen.

Am besten anrufen bzw. Email.

Ist das Bundesweit schon so geregelt, weil er hat sich schon informiert (glaub ich mal zumindest)?

Bin ich hier vielleicht im falschen Forum? Oder ist einfach niemand zur Stelle, der mit weiterhelfen kann?!

Hab einfach etwas mehr Geduld das nächste Mal.

Ist das Bundesweit schon so geregelt, weil er hat sich schon informiert (glaub ich mal zumindest)?

§ 40 BBiG ist seit dem 25.11.2003 so wie hier aufgeführt gültig:

BBiG § 40 Zulassung in besonderen Fällen

(1) Der Auszubildende kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Abschlußprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen.

(2) Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

(3) Zur Abschlußprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhören des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmen, welche Schulen oder Einrichtungen die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen.

Alles, was hier geregelt ist, gilt bundesweit. Punkte, die hier nicht gesetzlich geregelt sind, regelt/entscheidet die zuständige Stelle (Kammer).

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.