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Geschrieben

Hallo,

bin mal wieder am Lernen *g*

Warum haben Erwerbsgeminderte Arbeitnehmer (in der Aufgabe 70%) besondere Kündigungsvoraussetzungen bei betrieblichen Kündigungen?

Kann mir mal jemand erklären, was das eigenltich für Arbeitnehmer sind? Ich kann mir da garnix drunter vorstellen.

MfG und Danke schon mal.

Geschrieben

Ach so, dann sind die zu 70 % behindert, oder wie ist das gemeint?

Es gibt doch da diese Behinderungsgrade....

PS: Danke für Anmelden, hoffe es bringt dir was. Ich werde jedenfalls noch ein paar Fragen stellen :-)

Geschrieben

ab 50% ist man schwerbehindert im dinne des sozialgesetzbuchs.

kündigung solcher arbeitnehmer nur mit zustimmung einer behörde möglich die jetzt auf gar keinen fall mehr "fürsorgeamt" heisst.

wie sie jetzt heisst weiss ich auch nicht.

Geschrieben
ab 50% ist man schwerbehindert im dinne des sozialgesetzbuchs.

kündigung solcher arbeitnehmer nur mit zustimmung einer behörde möglich die jetzt auf gar keinen fall mehr "fürsorgeamt" heisst.

wie sie jetzt heisst weiss ich auch nicht.

Kleine Korrektur: ab 30% mit Gleichstellung

Das Amt heisst Integrationsamt und ist i.d.R. im Versorgungsamt angesiedelt.

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