4. März 200520 j D.h. die sogenannte Kostendeckelung von 4.500 Eur pro Veranlagungszeitraum greift nicht, wenn das eigene Fahrzeug für den täglichen Weg zur Arbeit genutzt wird. Falls kein eigenes Auto zur Verfügung steht, kann auch das Fahrzeug des Ehe- bzw. Lebenspartners, der Eltern oder der Geschwister für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Klarer? D.h. da ich ja mit meinem Privat PKW fahre, sind diese 4,5k € uninteressant? Kann ich also die vollen Kosten einreichen, aber halt nur für eine Wegstrecke? Danke Gruß
4. März 200520 j D.h. da ich ja mit meinem Privat PKW fahre, sind diese 4,5k € uninteressant? Richtig. Reichst Du z. B. Fahrten zu Kunden mit ein, weil der Arbeitgeber sie nicht erstattet, würde man Dich zum Führen eines Fahrtenbuches auffordern, wenn Du die Kostendeckelung überschreitest. Machst Du reinen Arbeitsweg geltend, kommt die Kostendeckelung nicht zum Tragen, weil x Arbeitstage x Wegstrecke "überprüfbar und Nachvollziehbar" sind. Kann ich also die vollen Kosten einreichen, aber halt nur für eine Wegstrecke? Berechnung wie weiter oben schon erklärt, angegeben wird die einfache Entfernung zum Arbeitsplatz.
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