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Glossar und/oder Fusszeile?


matthias_nordwig

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Hallo!

Der Titel sagt eigentlich schon alles:

Wenn ein Begriff mit Erklärungsbedarf auftaucht, geziemt es sich ja diesen bei erstem erscheinen entweder direkt in Klammern oder mit einem Fusszeilenvermerk zu erklären. Ich frage mich ob ein Glossar dies ersetzt, ob der Fusszeilenkommentar ausreicht oder ob einfach beides reingehört.

Warum beides Sinn machen könnte? Weil der Leser den Begriff eventuell bei weiterem Auftauchen wieder vergessen haben könnte, aber nicht unbedingt nach der Fusszeile suchen möchte.

Meine Frage: Was ist korrekt? Und was ist am sinnvollsten?

Weiterhin möchte ich gern wissen ob Fremdbegriffe dann in Hochkommas gehören oder nicht? Oder gehören Sie nur bei erster Nennung in Hochkommas?

Vielen Dank im Vorraus.

MfG

Matthias

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Wenn ein Begriff mit Erklärungsbedarf auftaucht, geziemt es sich ja diesen bei erstem erscheinen entweder direkt in Klammern oder mit einem Fusszeilenvermerk zu erklären. Ich frage mich ob ein Glossar dies ersetzt, ob der Fusszeilenkommentar ausreicht oder ob einfach beides reingehört.

Das kommt, wie so meist, auf "Deine" IHK an. Hier in Bonn z.B. wird explizit ein Glossar verlangt.

gruss, timmi

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Ich werde mich dann wohl auf den Glossar beschränken. Gerade habe ich mal versucht, jeden entsprechenden Begriff per Fussnote zu definieren, was dazu führte das auf meiner ersten Seite mehr Fusszeile existierte als Text, da sich auf dieser einen Seite alle Fremdbegriffe mit Erstnennung konzentrieren.

Was die IHK-Hannover angeht, so lässt sie in Bezug auf Formatierungs- und Strukturvorgaben sehr viel Freiräume wie ich finde. Die Regeln stehen bei uns ja bereits in einem "readme" des Projektantrags. Oder habe ich da etwas übersehen?

MfG

Matthias

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Ich werde mich dann wohl auf den Glossar beschränken. Gerade habe ich mal versucht, jeden entsprechenden Begriff per Fussnote zu definieren, was dazu führte das auf meiner ersten Seite mehr Fusszeile existierte als Text, da sich auf dieser einen Seite alle Fremdbegriffe mit Erstnennung konzentrieren.
Das ist ein Grund, der hier gegen Fußnoten spricht. Außerdem errleichtert ein Glossar im Anhang (im Vergleich zu Klammern oder Fußnoten) das Auffinden der Fachbegriffe beim "querlesen".

Der andere Grund ist, dass dir durch die Fußnoten viel Platz für den eigentlichen Text der Doku verloren geht. Die meisten IHKs beschränken den Umfang der Doku (ohne Anhang) auf 10, manchmal auch 15 Seiten.

Was die IHK-Hannover angeht, so lässt sie in Bezug auf Formatierungs- und Strukturvorgaben sehr viel Freiräume wie ich finde. Die Regeln stehen bei uns ja bereits in einem "readme" des Projektantrags. Oder habe ich da etwas übersehen?
Da jede IHK für ihren Bereich mehr oder weniger (im Rahmen der allgemeinen Vorgaben) ihr eigenes Süppchen kocht, kann dir das wohl nur jemand beantworten, der auch bei der IHK Hannover ist.
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Nein, du hast nichts überlesen ;) bin auch bei der IHK-Hannover. Einzige festzustellende Einschränkung/Formatierungsangaben: weniger als 10 Seiten, Rand links 2,5 cm, Rand rechts 2 cm ~ sogar innerhalb der Klasse gab es Unterschiede zur Abgabeform. Ich muss eine gebundene Ausgabe und eine auf CD, andere eine gebundene und eine ungebundene usw.

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