Veröffentlicht 6. Mai 200520 j Tach, kann mir jemand sagen, ab wann man in die mdl. Nachprüfung kommt, und wie der Aufbau dieser ist? Handelt es sich um ein Frage - Antwort- Spiel, welches das ganze Spektrum der IT umfasst, oder sind es Fragen, die aus den Themen der Prüfung bestehen??? :confused:
6. Mai 200520 j Wie man das in München handhabt, kann ich Dir nicht sagen. Bei mir (IHK Aachen) war es so, dass ich ein Blatt bekam auf dem ein UML-Diagramm und einige Beispiele für DB-Beziehungen standen. Nach einigen Minuten sollte ich das Diagramm erläutern und in welchem Fall sich eine virtuelle Funktion anböte. Bei den Beziehungen musste ich sagen um welche es sich handelt. 1:1, n:m, etc.
7. Mai 200520 j Hö? Man darf sich sein Prüfungsgebiet doch frei aussuchen. So bin ich zumindest informiert. (IHK Nürnberg)
7. Mai 200520 j Das kann je nach IHK variieren. Mir wurde auch gesagt, dass man sich sein Themengebiet aussuchen kann. War aber leider nicht so.
7. Mai 200520 j Mal eher platt, aber grundlegend geantwortet: kann mir jemand sagen, ab wann man in die mdl. Nachprüfung kommt,[...] http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html und wie der Aufbau dieser ist? Handelt es sich um ein Frage - Antwort- Spiel, welches das ganze Spektrum der IT umfasst, oder sind es Fragen, die aus den Themen der Prüfung bestehen??? :confused: Aus der Berufsverordnung: (7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
16. Mai 200520 j wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Dazu hätte ich bitte nochmal eine Frage... Darf ich somit nur zu der Ergänzungsprüfung, wenn ich den Prüfungsteil B nicht bestanden habe? Ich habe im GH1 Teil knapp unter 50% und würde mir diesen Teil SEHR gerne versuchen durch eine mündliche Ergänzungsprüfung aufzuwerten..Ich habe aber bei der GH2 und dem WISO Teil bestanden. Kommt es dann auf den Prüfungsausschuss an, oder würde ein entsprechender Antrag pauschal abgelehnt werden?
17. Mai 200520 j Dazu hätte ich bitte nochmal eine Frage... Darf ich somit nur zu der Ergänzungsprüfung, wenn ich den Prüfungsteil B nicht bestanden habe? Ich habe im GH1 Teil knapp unter 50% und würde mir diesen Teil SEHR gerne versuchen durch eine mündliche Ergänzungsprüfung aufzuwerten..Ich habe aber bei der GH2 und dem WISO Teil bestanden. Kommt es dann auf den Prüfungsausschuss an, oder würde ein entsprechender Antrag pauschal abgelehnt werden? Woher weißt Du schon dein Ergebnis?? Bei uns dauert es bis zu 6 Wochen, und ich habe die Befürchtung, dass ich das Ergebnis erst zur mündlichen Prüfung erhalte (13.6.). Geht das eigentlich, oder muß die IHK mir das Ergebnis auf alle Fälle vorher mitteilen (wegen evtl. Nachprüfung)??
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