Gast vplus Geschrieben 14. Juni 2005 Geschrieben 14. Juni 2005 Hallo allerseits, ich mache ein berufsbegleitendes Studium und das Prüfungsamt hat heute eine Liste mit Klausurzulassungen ins Internet gestellt. Auf der Liste stehen nicht nur, wie sonst, die Matrikelnummern der Studenten, die an der Prüfung teilnehmen darauf, sondern auch noch deren Namen. Ist so etwas datenschutzrechtlich eigentlich überhaupt zulässig? Gruß vplus
Manitu71 Geschrieben 14. Juni 2005 Geschrieben 14. Juni 2005 was spricht dagegen? Steht weder deine Adresse, noch sonst irgendwas dabei Wieviel Müllers, Meiers ...
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