Veröffentlicht 30. Juni 200520 j Hallo habe meien ausbildung vor ein paar Wcohen beendet und wollte jetz endlich meinen Kidnergeldantrag für deises Jahr einreichen (bin bis vor kurzem davon ausgegangen das das Jahreseinkommen als Grenze gilt - ist aber nicht so es zählt nur der AZUBIlohn) wie dem auch sei jetz habe ich mit in derEntgeltabrechnugn nen neue Ausbildungsbescheinigung ausstellen lassen wo mein Azubiverdienst draufsteht, jetz habe ich festgestellt das dort der Arbeitnehmeranteil uir sozialversicherung für jede gehaltsstufe vermerkt ist. was hat es damit auf sich ( dies stand in den älteren bescheinigungen nicht drin) hat das negative auswirkungen auf die berechnung ? denn ich liege knapp unter dem Grenzsatz und würde somit eine nette Nachzahlung bekommen. bei meinen eigenen berechnugnen bin ich dann imemr vom Vollen Bruttolohn wie er auf der bescheinigung steht ausgegangen + urlaubsgeld und dann die pauschalbeträge für 6 monate abgezogen. dann leige ich unter dem satz ...wie ist das jetz mit den sozialversicherungsangaben ?
30. Juni 200520 j hmm auch wenn das jetzt manche wieder als mitnahmementalität verstehen, hier mal en paar tipps: beim kindergeld kannst du zb angeben: ggf. familienheimfahrten pauschbetrag (betrag den man ohne weitere gründe angeben kann, das kannst du im november des jahres machen, zumindest war es letztes jahr so) das sind schon 2 dinge, die im grunde aus einem "knapp unter der grenze", ein "weit unter der grenze" machen (mir fiel grad keine andere formulierung ein )
30. Juni 200520 j also meite und so läßt sich nach dem 2ten jahr nicht mehr anrechnen, warum auch immer ?!?!? udn so bleibt nicht viel heimfahren udn so sidn dann auch ncith merh abziehbar. steht ales hitnen auf dem schein drauf udn so muß ich mit den pauschalbeträgen hinkommen aber das kalppt ja .. .ich will nur wissen warum plötzlich die sozialversciehrugnsanteiel auf dem antrag stehen. inwieweit die auswirkungen haben ?
1. Juli 200520 j Hallo, das Kindergeldgesetz wurde doch neulich erst geändert. Früher ging man nur vom Brutto-Lohn aus, nach jetzigem Stand werden aber vom Brutto-Lohn noch die Sozialabgaben abgezogen. Du solltest so also auf jeden Fall unter die Grenze kommen. Deswegen wird das auch jetzt auf dem Zettel mit draufstehen.
1. Juli 200520 j hey das is ja mal ne coole sache .... die frage ist ob das rückwirkend auch noch berücksichtigung fidnet mit dem neuen gesetz ... aber ich läge ja auch so unterm satz .... achja hat sich demnach auch was an den pauschalbeträgen und dem freibetrag bzw der grenze geändert .... kann man das irgendwo nachlesen ? danke im voraus
1. Juli 200520 j Die einfachste Möglichkeit ist bei der Kindergeldkasse anrufen und fragen. Meistens geben die Leute dort gerne Auskunft wann man noch welches bekommt und wann nicht mehr. Frank
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