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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

hatte im Mai 2004 meine Abschlussprüfung zum Fisi.

Leider hatte ich nur den Wiso Teil und die mündliche Prüfung bestanden.

Muss also GH1 und GH2 nochmal machen.

Hatte zum Glück nach der Prüfung trotzdem ein super Job Angebot, das ich immer noch mache. Hatte aber bisher keine Zeit die Prüfung nachzuholen.

Nun möchte ich das Ganze aber in Angriff nehmen und die GH1+2 im November nachholen.

Ich hoffe, dass ich nach 1 1/2 Jahren überhaupt noch zugelassen werde.

Bzw. wie lange (in Jahre) hat man nach seiner Prüfung eigentlich Zeit das Ganze nochmal zu wiederholen?

Wie rechtzeitig muss ich mich bei der IHK anmelden?

Was kostet mich das Ganze? (Schreibe ja extern nach, da muss man ja etwas bezahlen)?

Gibt es irgendwelche Prüfungsvorbereitungen die ich besuchen kann, denn nach 1 1/2 Jahren habe ich so manchen schulischen und praktischen Stoff vergessen.

Hoffe Ihr könnt mir die Fragen beantworten!

Danke

Ruf bitte mal bei deiner zuständigen IHK an, denn die Frage ist, ob die bereits abgelegten Prüfungen noch gültig sind.

Wenn nicht, kannst du die gesamte Prüfung als "Externer" ablegen, Grundlage dafür ist § 45 BBiG, der besagt, dass nach 1,5 facher Arbeitszeit im Vergleich zur Regelausbildungszeit im Berufsbild die Prüfung abgelegt werden kann, somit nach 4,5 Jahren einer Prüfung nur ein wenig Papierkrieg im Wege steht. Interessant ist hier dann noch die Frage, ob die Ausbildungszeit da angerechnet wird.

Prüfungsgebühren musst du dann selber tragen, sind momentan soweit ich informiert bin, knapp 500 Euro.

Anmeldeschluss für die Winterprüfung 2005 liegt irgendwann im August, auch dafür bitte bei deiner zuständigen IHK frühzeitig nachfragen.

Vorbereitungskurse bieten die lokalen IHKn auch an, auch hier gilt: Telefon und nachfragen.

  • 2 Wochen später...

Kann man einfach so, ohne Wiederholung der Prüfung weiterarbeiten und die schriftliche Prüfung später wiederholen???!

Bitte beantworten, ist auch für mich wichtig.

Gruss

Zeuss

Kann man einfach so, ohne Wiederholung der Prüfung weiterarbeiten und die schriftliche Prüfung später wiederholen???!

Bitte beantworten, ist auch für mich wichtig.

Gruss

Zeuss

Wenn dein Chef dich auch ohne Facharbeiterbrief anstellen will, was sollte ihn daran hindern? Er weiß schließlich, was du kannst.

Allerdings ist Deutschland immer noch das Land der Scheine; wenn du dich mal anderswo bewerben willst, könnte dir das IHK-Zeugnis als Nachweis, dass du deinen Beruf erfolgreich erlernt hast, dir gute Dienste leisten.

Die bestandenen Prüfungen werden laut einem anderen Post hier im Forum allerdings nur für eine begrenzte Zeit (zwei Jahre?) anerkannt, falls du die Prüfung später fertigmachen willst. Danach müsstest du die Prüfung als "Externer" komplett neu ablegen.

  • 1 Jahr später...

Hey ihrs...

Ich hab da mal ne Frage und zwar bin ich in GA 1 durchgerasselt und meine mündlche Leistung sieht auch übel aus... Kann ich eigentlich die Doku nochmal machen, aber ohne Präsi und Fachgespräch?:confused:

Ich muss auf ne 3 kommen, damit ich noch nen Weilchen übernommen werde und das ist mir sehr wichtig...

Dafür müsste ich aber die schriftliche mit 84 % abschließen... Das is ziemlich unsicher...

Kann ich eigentlich die Doku nochmal machen, aber ohne Präsi und Fachgespräch?

ich hab nihcts schriftliches aber mein verstand sagt mir NEIN GARANTIERT NICHT!! ;)

Kann ich eigentlich die Doku nochmal machen, aber ohne Präsi und Fachgespräch?

Nein, wenn Du den Prüfungsteil bestanden hast, hast Du ihn bestanden.

Der Prüfungsteil besteht aus Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch, teilweise bestanden oder wiederholen gibt es da erst recht nicht. Alles andere hätte auch keine Logik, das wäre dann ja so, als ob man die gleiche GH1 nochgmal schreibt, bis die Fragen richtig beantwortet sind. Komische Frage also. :beagolisc

bimei

Ich weis, dass das ne komische Frage war, aber bei der IHK weis man ja nie... Da kann man sich auch seine gesamte Prüfung kopieren und mitnehmen, obwohl sie die Aufgaben eigentlich verkaufen wollen...

Aber danke für die Antwort...

Ich weis, dass das ne komische Frage war,
In der Tat.

aber bei der IHK weis man ja nie...
Es gibt nicht die IHK.

Da kann man sich auch seine gesamte Prüfung kopieren und mitnehmen, obwohl sie die Aufgaben eigentlich verkaufen wollen...
Die Verwertungsrechte für alte Prüfungen liegen nicht bei der IHK (von der wir ja eben gelernt haben, dass es sie nicht gibt), sondern beim U-Form Verlag. Also freu dich doch, dass deine lokale IHK so tolerant ist und dich die Aufgabensätze kopieren lässt.

Aber danke für die Antwort...
Bitte, gern geschehen.

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