Veröffentlicht 3. September 200519 j Hallo zusammen! Ich befinde mich im zweiten LJ. und hätte gern ein zwischenzeitliches Zeugnis, aber mein Arbeitgeber meint, er müsse mir keins ausstellen. Scheinbar hab ich erst am Ende der Ausbildung ein Recht darauf... Aber ich hab mal gehört/gelesen, dass man jederzeit ein Zeugnis anfordern kann (ohne Gründe nennen zu müssen). Wenn ja, bezieht sich das auf ein einfaches Zeugnis, oder muss er mir auch ein qualifizierte ausstellen? Bin für Antworten dankbar! mfg
3. September 200519 j Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast Du nur in Fällen einer Betriebsänderung (§ 613a BGB), Wechsel des Vorgesetzten o.ä.
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