Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Kündigung vom Arbeitnehmer: Wann Arbeitszeugnis anfragen/verlangen ?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

habe mal eine kurze Frage an die "Jobwechsel-Erfahrenen" unter euch.

Ich habe gekündigt und werde zum 30.11.05 aus meiner Firma ausscheiden.

Ab ca. dem 18.11.05 werde ich nicht mehr in der Firma erscheinen und in den Tagen darauf von Köln nach München ziehen.

Nun meine Frage bezüglich des Arbeitszeugnisses:

Wann beantrage ich das bzw. wann erhalte ich es ? Wird es gängigerweise vordatiert und dann am letzten Tag vor dem Resturlaub ausgehändigt ?

Oder erhalte ich es per Post nach dem 30.11. ?

Vielen Dank und schönen Gruß

Michael

Wenn du Pech hast, erhälst du das Zeugnis auch erst einige Tage/Wochen später.

Hey Michael,

soweit ich weiß, wird Dein Arbeitszeugnis mehr oder weniger automatisch mit einer Kündigung erstellt. Du solltest aber unbedingt den Inhalt mit deinem Betreuer/Vorgesetzten abstimmen.

Das Zeugnis selbst wird Dir mit anderen Dokumenten (Lohnsteuerkarte, Urlaubsbescheinigung, etc.) nach dem Austrittsdatum per Post zugesendet.

Versuch doch von Deinem Betreuer/Vorgesetzten ein qualifizierendes Zwischenzeugnis zu erhalten. Das kann ohne die Personalabteilung ausgestellt werden.

Gruß,

Stephan

soweit ich weiß, wird Dein Arbeitszeugnis mehr oder weniger automatisch mit einer Kündigung erstellt.

Aber nur "mehr oder weniger". Eine "automatische Pflicht" zur Zeugniserstellung besteht gesetzlich nicht (nur nach Ausbildungsverhältnissen), man hat lediglich einen Anspruch nach § 630 BGB (und u. U. nach § 113 GewO, § 73 HGB, § 19 SeemG), heisst man muss es im Zweifel beantragen/einfordern.

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.