Veröffentlicht 8. November 200519 j Guten Morgen, ich habe nur eine kurze Verständigungsfrage. Ich stehe derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Dieses läuft noch bis zum 01.07.2006. Nun möchte ich gerne von meinem Arbeitgeber ein zeugnis, mit dem ich mich dann ab Anfang nächsten Jahres bewerben kann. Nun meine frage: Was für ein zeugnis kann ich verlangen? Zwischenzeugnis, oder wie nennt man sowas? Bin für alle Antworten dankbar. mfG Quando
8. November 200519 j @ bimei heißt das denn wirklich Zwischenzeugnis, bei einer normalen Arbeit? Ich dachte da eher an vorläufiges Arbeitszeugnis oder so
8. November 200519 j @ bimei heißt das denn wirklich Zwischenzeugnis, bei einer normalen Arbeit? Ich dachte da eher an vorläufiges Arbeitszeugnis oder so Prinzipiell kann man das nennen, wie man will, auch wenn Zwischenzeugnis dafür der "rechtliche Ausdruck" ist. ;-) Bedenklich bei der Formulierung "vorläufiges Arbeitszeugnis" ist, dass von vornheierin deutlicher ist, dass der Arbeitsvertrag vermutlich enden wird, man sich also quasi in gekündigter Stellung befindet. Sieht eben nicht so gut aus, wenn das dann nichtmal im Zeugnis deutlich wird. Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hingegen hat man z.B. bei Versetzung in eine andere Abteilung/Wechsel des Vorgesetzten, wesentlicher Änderung der Aufgaben usf. Ein Zwischenzeugnis muss also nicht Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten.
8. November 200519 j Hallo, ich nenne das ganze einfach Zwischenzeugnis, weil ich doch sehr hoffe, dass das Arbeitsverhältnis nach ende des Zeitvertrages weitergeführt wird. Sollte dies allerdings nicht passieren, will ich auf jeden Fall versuchen, eine andere Stelle zu bekkommen. Und das nicht erst, wenn der Zeitvertrag wirklich ausgelaufen ist. Danke
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