Veröffentlicht 15. November 200519 j Hallo. Ich mache meine schriftliche Abschlussprüfung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung bei der IHK in Berlin am 22.11.2005. Vor ein paar monaten erhielt ich die Einladung, in der folgendes stand: blabla sind folgende Hilfsmittel zulässig: Kugelschreiber, nicht programmierbarer Taschenrechner ein IT-Handbuch oder Tabellenbuch oder Formelsammlung nur für die Ganzheitliche Aufgabe 1 und 2 Heute kam folgender Brief: ACHTUNG: ÄNDERUNG DER ZUGELASSENEN HILFSMITTEL! blabla sind folgende Hilfsmittel zulässig: Kugelschreiber, nicht programmierbarer Taschenrechner, nur für die GA1 und GA2 ein IT-Handbuch, ein Tabellenbuch, ein Formelsammlung Das verstehe ich irgendwie nicht. Heisst das, dass jetzt 3 Bücher für die schriftliche Abschlussprüfung zulässig sind? Oder ist nur eines der 3 genannten zulässig? Ist mit "Formelsammlung" eine eigene Formelsammlung gemeint? Was ist eigentlich der Unterschied zwischen IT-Handbuch und Tabellenbuch? Fragen über Fragen... Vielen Dank! PS: Bitte möglichst schnell Antworten. Falls merhere Sachen zugelassen sind, muss ich schnell reagieren, noch etwas nachkaufen und mich mit den gekauften Büchern ertraut machen.
15. November 200519 j Das einfachste ist, Du fragst den Absender dieses Briefes. Sprich deine IHK. Denn nur die kann definitive Aussagen treffen. Frank
16. November 200519 j Es ist so gemeint wie es da steht. Du darfst ein Tabellenbuch, ein It Handbuch und eine Formelsammlung benutzen Das heisst du kannst dir da auch 3 Bücher aufn Tisch packen. Aber obs was bringt? Denke im IT Handbuch steht alles notwenidge drinne ..... Greetz
16. November 200519 j Hi Zymo! Wir waren mal in der gleichen Klasse! Viel Erfolg bei der Prüfung. Ich habe beschlossen mir in anbetracht der Zeit nicht noch weitere Bücher zu kaufen.
16. November 200519 j Es ist so gemeint wie es da steht. Du darfst ein Tabellenbuch, ein It Handbuch und eine Formelsammlung benutzen Das heisst du kannst dir da auch 3 Bücher aufn Tisch packen. Nennst Du bitte Deine Quelle? Ich habe da nämlich ganz andere Informationen. In den GBA-News 8/2000 heisst es dazu wörtlich:"Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird." Und in Ausgabe 3/01 heisst es: "Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Es erfolgt keine Beschränkung auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage oder Autoren, ebenso werden keine Empfehlungen für bestimmte Tabellenbücher ausgesprochen." gruss, timmi
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