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Steuererklärung nach der ausbildung ? ...


Sci661

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... was gibt es zurück ?!

wenn man angenommen vom 1.1.2005 bis zum 31.6.2005 azubi ist dann ausgelernt hat dann übernommen wird und voll verdient.

Als azubi brutto ca. 700 euro und als angestellter brutto ca 2000.

da kommt ja schon einiges zusammen. wie ist das mit freibeträgen und beträgen die man absetzen/abziehen kann ?

mit was für ner rückzahlung könnte man ungefähr rechnen ?

hat ja jemand erfahrungen gemacht ?

danke im voraus

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Hi,

das lässt sich nicht genau sagen, weil da viele Faktoren mitspielen. (Angefangen davon, ob du Weihnachtsgeld bekommst, wie lange dein Fahrtweg ist, ob du einen Tisch und einen Pc absetzt, ob du eine eigene Wohnung hast, Kinder, Frau..)

Wenn dein Jahresgehalt dann etwa 16000 Euro ist, wirst du in etwa 1000 Euro Steuern bezahlen.

Rechne einfach wieviel Steuern du bezahlst hast im Jahr,

müssten etwa 600 Euro zuviel sein.

Wie gesagt, das sind nur Richtwerte.

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also, nur mal so als beispiel:

ich hab letztes jahr im januar ausgelernt und war in etwa ab dem 15.1.2004 in einem normalen angestelltenverhältnis mit nem jahresgehalt von ca. 30000€ (für diese knappen 12 monate). ich habe meine steuererklärung online über das elsterformular gemacht (www.elster.de). es ist ziemlich gut beschrieben, was man reinschreiben muss etc., vorher habe ich über google nach infos gesucht, was ich denn im allgemeinen alles absetzen kann. da ich bei dieser sache eher faul veranlagt war, keinerlei quittungen hatte, habe ich einfach alles eingetragen, was ich glaubte, absetzen zu können - z.b.: ca. 3 monate lang nen weg hin und zurück von zuhause bis zur arbeit von etwa 60km, dann hab ich angegeben, dass ich damals zu ausbildungsbeginn ja nur wegen der ausbildung nach frankfurt gekommen bin, denn meine familie wohnte nach wie vor noch 600km von frankfurt entfernt, weswegen ich auch heute noch ein mal im monat zu besuch hinfahre. diese kilometer haben sie mir auch angerechnet und zudem kannst du auch den verschleiss deines autos anhand von werkstattquittungen absetzen (der kilometerstand muss dokumentiert werden, wenn du also viel fährst, bsp.weise 30000km im jahr, wird dafür auch noch ein betrag abgesetzt), des weiteren kfz-versicherungen, haftpflicht, rechtschutz, arbeitsmaterial, bücher, zeitschriften, zugfahrten etc... und man sollte, wenn man auf eine hohe rückzahlung hofft, entsprechende belege mitbeifügen. ich habe auf alle belege verzichtet bzw. hatte auch nicht wirklich irgendwelche, habe aber trotzdem viel angegeben und die haben mir zwar wenig, ca. 250€, zurück gezahlt, aber dafür, dass ich dafür nur ne halbe stunde aufwand hatte, doch ein recht guter schnitt...

ich hab viele infos zur steuererklärung, insbesondere, was man alles im detail absetzen kann hier. meld dich, wenn du noch weitere hilfe brauchst.

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ich habe mit dem sachbearbeiter beim Finanzamt telefoniert und der hat mir gesagt, dass ich die kilometer anhand von werkstattquittungen belegen soll. so habe ich es doch auch oben geschrieben... klar ist der verschleiss des autos in den KMs mit eingerechnet... da haben wir uns wohl falsch verstanden, sorry...

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Bei Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung 2004 per ELSTER müssen nur »gesetzlich vorgeschriebene« Belege einreicht werden. Die Finanzämter aller Bundesländer verzichten grundsätzlich auf die Einreichung von Belegen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften einzureichen sind.

Seit 2004 also nix mehr mit Belegen (bei Verwendung von Elster).... wenn die welche brauchen kann man die dann nachreichen. Bei hoher km-Zahl hätte ich aber immer nen Werkstatt oder ähnlichen Beleg in der Hinterhand...

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hey danke für dei infos erstmal.

mein auto kann ich leider net absetzen weil das uf meine mama läuft .... naja watt solls ....kann man mietkosten absetzen ?

******* egal. Wenn Du den Wagen nutzt, um zur Abeit zu kommen, kannst Du auch die km angeben. Allerdings ist das mittlerweile egal, ob Du mit Auto oder sonstwas fährst. Sind eh dieselben Sätze.

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von wo nach wo zählen denn die km ??? vom gemeldeten wohnsitz zur arbeit ? oder von der behausung wo auch immer die (freundin oder so) ist zur arbeit ? wenn ich die tatsächlichen km zusammenrechnen würde würde ich dumm im kopp werden .... mal hier von Y nach Y dann mal von Y anch X und weider zurück dann weider nach Y und X X X Y ....argh ;)

mann muss ja keine quittung für sprit usw abgeben ..... soweit ich das gesehen habe ?!

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na fantastisch! ;) jetzt gibt's die fette kohleeeeee! :D

Hrhr, oder auch nicht. Wenn ich bedenke, dass Du am Tag 100 km bei etwa 220 Arbeitstagen im Jahr hast gilt folgendes:

"Übersteigen die Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den Betrag von 5.112 € (bei Dir wären das 220 * 100 * 0,3 = 6600 > 5112), müssen Sie Bei Nutzung des PKW die gefahrenen Kilometer nachweisen (z.B. durch Inspektionsrechnungen, Einstufung in die Kfz-Versicherung). Die Führung eines Fahrtenbuches ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Benutzung anderer Verkehrsmittel werden über 5.112 € hinausgehende Beträge nur anerkannt, wenn der gesamte Betrag durch Belege nachgewiesen wird."

Na dann viel Spass beim belegen ^^

P.S. Wenn Du eine Zweitwohnung hast, wird Dir das Finanzamt eh nicht abnehmen, dass Du jeden Tag in der Erstwohnung gewesen und von dort zur Arbeit gefahren bist.

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Es geht darum, ob es glaubwürdig ist, wieviele Km Du fährst. Wenn der zuständige Finanzbeamte der Meinung ist, das ist so, dann wirst Du evtl. keine Belege bringen müssen, ansonsten schon. Da gibts dann auch keine Diskussion von wegen "mach ich selber" o.Ä. Der Beamte will den Nachweis und Du bringst ihn - oder bekommst die Km gestrichen.

Das ist schliesslich nicht das Spiel "wie zock ich das meiste Geld wieder zurück", sondern lediglich die Möglichkeit, zuviel bezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Peter

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ja ds is klar. aber wenn man wirklich sein alte ranzkarre selbst repariert ... wie will man denn dann was tun ich geh doch ent dann in die werkstatt nur damit ich n zettel habe wo draufsteht das das auto repariert wurde ....

soll ich tüv bericht und versicherungsrechnugnen dann zum amt schaffen ? was adneres hab ich net. ... komsiche regelungen sidn das. ....

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Nein, das sind doch keine komischen Regelungen. Es geht darum, Missbrauch zu verhindern, und das geht nur über Nachweise. Wenn Du die lieferst, dann passt doch alles. Und wenn Du Deinen Wagen selber reparierst und keine Nachweise hast, dann musst Du halt Ersatznachweise beschaffen. Ich denke, gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr bescheinigt Dir eine Werkstatt Deines Vertrauens oder ein Notar gerne die Laufleistung des Autos für die Steuererklärung. Und der Finanzbeamte wird diesen Nachweis bestimmt gelten lassen, wenn er ähnlich schlüssig ist wie eine Werkstattrechnung.

Nur war hier die Rede davon, einfach den "offiziellen" Wohnsitz anzugeben und damit Geld zu zocken, das einem nicht zusteht. Dann braucht man sich nicht über die "Ungerechtigkeit" beschweren.

Peter

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