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Nach nicht bestandener Prüfung studieren...


Cruz

Empfohlene Beiträge

Hallo,

Ich habe eine Frage zu meiner Situation.

Ich habe am 19.01. Prüfung als Fachinformatiker/Systemintegration und

mein Betrieb wird mich nicht übernehmen.

Ich möchte nach der Prüfung studieren gehn und habe mich schon für dieses SS beworben. Jetzt zu meiner Frage:

Kann ich nach einer nicht bestandenen mündl. Prüfung studieren gehen und die Prüfung bei der IHK ein halbes Jahr nachholen ohne im Betrieb zu sein ?

Ich habe die schriftliche bestanden und frage mich jetzt was wohl in so einem Fall passieren kann.

Mein Betrieb übernimmt mich nicht und wird die EDV schliessen, da Sie die ganze EDV-Verwaltung an eine Fremdfirma vergeben wollen.

Ich möchte keinerlei Zeit verlieren und würde im Betrieb quasi nur noch an nen Schreibtisch gesetzt werden werden für diese Zeit. Die könnte ich anders besser nutzen.

Gruß,

Cruz

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Hallo!

Wenn Du die Prüfung nicht bestehst hast du die Möglichkeit diese zu wiederholen, allerdings läuft dein Ausbildungsverhältnis dann weiter und du musst in den Betrieb gehen!

Wenn Du schon studieren willst, dann kannst Du Dich z.B. an einer Fernuni einschreiben und da schon Kurse belegen, die Präsenzuni und damit das Fernbleiben aus dem Betrieb wird nicht möglich sein.

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allerdings läuft dein Ausbildungsverhältnis dann weiter und du musst in den Betrieb gehen!
Nur dann, wenn er das auch möchte:

Beendigung

[...]

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

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Hi,

vorausgesetzt ich habe Dich richtig verstanden hier meine Erfahrung.

Leider hat es bei mir im ersten Anlauf mündlich auch nicht recht geklappt.

Der Betrieb war zu der Zeit wirtschaftlich nicht ganz auf der Höhe, so dass ich mich schon beworben hatte und vor dem Resultat (Prüfungsergebnis) eine feste Zusage bekamm.

Glücklicherweise bestand diese auch weiterhin nachdem ich dem Unternehmen mitgeteilt habe das es nicht gklappt hat.

Somit wurde ein Aufhebungsvertrag mit meinem alten Ausbildungsbetrieb unterzeichnet und ich wechselte in ein angestellten Verhältnis.

Die Prüfung habe ich dann ein halbes Jahr später als 'externer' wiederholt und war somit nicht in einem Ausbildungsverhältnis.

Du mußt um die praktische Prüfung zu wiederholen min. ein nachweisliches Projekt haben welches du machen kannst. Ob Du das als eine Art Praktika bei einer HIWI-Stelle während des Studiums oder in einem Ausbildungsbetrieb machst hat in meinem Fall keine Rolle gespielt (IHK-Köln).

Leider mußt Du aber wenn du praktisch durchfällst auch die Doku neu machen. Deshalb auch das Problem des Projekts und dem entsprechende Auftraggeber den Du benötigst.

Aber wie schon erwähnt, ob das nun aus einem Ausbildungsverhältnis, Studium oder Angestelltenverhältnis heraus geschieht ist glaub ich nicht so wichtig wenn du nachweislich Deine min. Ausbildungszeit absolviert hat.

Achtung: Natürlich bleibst Du auf den Kosten der Wiederholungsprüfung selbst sitzen.

Tipp: Frage Deinen freundlichen IHK-Berater;)

Gruß Andreas

PS.: Falls ich hier totalen 'humbug' erzähle bitte ich um Nachsicht.

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Komisch das eine einmalige Prüfung am Ende der Ausbildung - ohne Rücksicht auf betriebliche, schulische sowie private Leistungen die über die gesamte Zeit erbracht worden sind - zu solchen Aussagen motiviert:(

Sorry - auch wenn Du das im Beitrag auf Dich bezogen hast, finde ich solche pauschalen Brüller irgendwie nicht angebracht.

Gruß Andreas

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