Veröffentlicht 25. Januar 200619 j hallo, wie viele von uns wissen, gibt es an vielen schulen die praxis prüfungsaufgaben zu kopieren. gibt es hierfür eine gesetzliche grundlage im urheberrecht? (nachbemerkung: die schulen die ich kenne haben keine vereinbarung mit dem u-form verlag oder der kammer; auch weiss die schulleitung nichts von einer 'rahmenvereinbarung' seitens des kultusministeriums) danke.
25. Januar 200619 j Hmm. Meiner (in diesem Zusammenhang) durchaus leihenhaften Meinung nach ist dies gesetzlich eigentlich nicht gestattet, da die Rechte für sämtliche (? bitte berichtigen) Prüfungen beim U-Formverlag liegen. Eine Vervielfältigung wäre demnach dann strafbar, wenn keine Vereinbarung hierüber vorliegt...was ja bei deinen genannten Schulen der Fall zu sein scheint. Wäre also somit illegal (bitte gerne konstruktive Kritik - danke bimei schon einmal für den rechtlichen Hintergrund :hells: ). Die einzige "Ausnahmeregelung", die mir einfällt wäre, dass man als Privatperson befugt ist Sicherheitskopien anzulegen. Ob das hier evtl. auch in abgeänderter Form greift -- k.A. Greetz
25. Januar 200619 j Das sollte durch § 52a UrhG abgedeckt sein. Allerdings schreibt dieser Paragraf auch auch vor, dass der Rechteinhaber von diesen erlaubten Vervielfältigungen in Kenntnis zu setzen ist. http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965BJNE023100377.html
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