Veröffentlicht 24. Februar 200619 j Hi @ all, in wie weit schaut sich die IHK eigentlich mein Berichtsheft an? Ich mein der werden ja wohl kaum jede Seite durchlesen und beurteilen... oder? :hells: Was sind denn so die Kriterien bei dennen man wegen des Berichtshefts durchfallen kann? MfG Marc
24. Februar 200619 j sie werden stichprobenhaft deine berichtshefte durch gucken...sichrlich interessiert sie nur der eindruck auf den erstteblick (steht uberall was, ist beim überfliegen der berichte alles gelesene Sinnvoll) Soweit ich weis, IST ES PFLICHT, die Berichtshefte lückelos einzureichen.. also fehlende Berichtshefte können zum durchfallen reichen.
24. Februar 200619 j Hinweise: - bei der Prüfung nicht vorhandene oder (sehr) lückenhafte Berichtshefte führen dazu, dass du nicht bestanden hast - inhaltlich "leere" Berichtshefte (kein/kaum Text) können als nicht vorhanden eingestuft werden - Berichtshefte helfen grundlegend dir, ggf. Probleme bei der Ausbildung aufzuzeigen - einen Tätigkeitsbericht erwarte ich grundsätzlich von meinen Mitarbeitern; das Berichtsheft ist eine gute erste Übung
24. Februar 200619 j ich vermute mal, du fragst, weil du dein berichtsheft nicht/selten geschreiben hast und sehr viel daraus fehlt. Naja, was ich persönlich auch als wichtigen Punkt sehe ist: Wenn du durchfällst kannst du die Prüfung ja einsehen, wenn dir dann die Punkte bei einer Aufgabe fehlen die du Thematisch einfach nicht lösen kannst, dann kannst du das bei deinem Betrieb einklagen, das die dir das nicht beigebracht haben, aber nur auf grundlage des Berichtsheftes in dem ja festgehalten ist was du gemacht hast und was nicht. du kannst sowas sicher auch ohne versuchen, nur dann wirds wohl etwas komplizierter werden
24. Februar 200619 j in wie weit schaut sich die IHK eigentlich mein Berichtsheft an? Ich mein der werden ja wohl kaum jede Seite durchlesen und beurteilen... oder? Was sind denn so die Kriterien bei dennen man wegen des Berichtshefts durchfallen kann? "Die IHK" schaut sich das normalerweise gar nicht an, das tut der zuständige PA. Wir lassen uns das Berichtsheft bei der mündlichen Prüfung geben und prüfen es dann stichprobenartig auf Konsistenz und Plausibilität. Falls das Berichtsheft fehlt oder gefaked ist (Unterschriften fehlen, komplett ausgedruckt und am selben Tag unterschrieben, aus dem Netzt geladen ...), dann ist das ein KO-Kriterium; die Prüfung gilt als nicht bestanden. Schliesslich ist dem Azubi / Prüfling von Anbeginn seiner Ausbildung an klar, dass dieses Heft als Zulassungsbedingung für die Abschlussprüfung zu führen ist. gruss, timmi
24. Februar 200619 j hi, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Mein Berichtsheft ist Lücken los. :cool: Es hat mich eben nur interessiert wie stark das Heft gewertet wird... mfg Marc
24. Februar 200619 j Ich schreib zwar Regelmäßig (naja, alle 2 Wochen, aber ich mach mir Notizen), druck aber nur einmal im Jahr aus, um eine gleichbleibende Papierqualität zu haben, da die ab und zu wechselt und um halt nur einmal alles unterschreiben zu müssen. Ist das ein Ausschlusskriterium oder ist das egal?
24. Februar 200619 j Ich schreib zwar Regelmäßig (naja, alle 2 Wochen, aber ich mach mir Notizen), druck aber nur einmal im Jahr aus, um eine gleichbleibende Papierqualität zu haben, da die ab und zu wechselt und um halt nur einmal alles unterschreiben zu müssen. Ist das ein Ausschlusskriterium oder ist das egal? Völlig egal. Es genügt, das Teil zur Prüfung zu drucken (wenn es vorher regelmäßig geschrieben wurde) und die Unterschriften zu haben.
24. Februar 200619 j Ich schreib zwar Regelmäßig (...), druck aber nur einmal im Jahr aus, um eine gleichbleibende Papierqualität zu haben, da die ab und zu wechselt und um halt nur einmal alles unterschreiben zu müssen. Ist das ein Ausschlusskriterium oder ist das egal?Da stellt sich die Frage, wie Dein Ausbilder nach so langer Zeit noch durch seine Unterschrift(en) die Richtigkeit bestätigen kann. ... Aber das ist letztlich sein Problem. gruss, timmi
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