Veröffentlicht 11. Januar 200124 j Neu ist seid letzten Jahr, um in Zahlungsverzug zu geraten muß der Zahlungstermin nicht mehr Kalendermäßig bestimmt sein, sondern ich gerate automatisch nach 30 Tagen in Verzug. Weiß jemand ob dies bei Lieferungsverzug auch der Fall ist, oder ob das Gesetzt nur für Zahlungsverzug gilt. Gelernt habe ich, daß der Liefertermin kalendermäßig bestimmt sein muß um in Lieferungsverzug zu geraten. Da war bei Zahlungsverzug aber auch so.
12. Januar 200124 j Hi jougli, nein, gilt nur für Zahlungsverzug. Bei Lieferverzug ist es nach wie vor so, daß der Gläubiger erst mahnen (§ 284 Abs. 1 BGB), bzw. der Liefertermin kalendermäßig bestimmt sein muß (§ 284 Abs. 2 BGB). Wenn vertraglich kein Liefertermin vereinbart wurde, ist die Leistung sofort fällig (§271 Abs. 1 BGB), aber auch hier muß erst gemahnt werden, bevor es sich um Lieferverzug handelt. Gruß bimei
12. Januar 200124 j Mahlzeit, eigentlich hast Du Deine Antwort ja schon bekommen aber vielleicht fühlst Du Dich besser wenn Zwei der gleichen Meinung sind. Andy
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