Hexa Geschrieben 12. März 2006 Geschrieben 12. März 2006 Hallo, lerne gerade den ganzen Wiso mist^^ Bin bei den Vollmachten und bekomme aus dem Netz unterschiedliche Infos. Es gibt ja die Prokura, unterschrieben wird mit ppa. oder pp. - das ist soweit klar. Nun gibt es aber auch die Vollmachten da unterschreibt man mit i.V und i.A Ist i.V mit i.A gleichzusetzen?? Heißt i.V ("in Vertretung" oder "in Vollmacht") i.A heißt im Auftrag! MFG Hexa
CyberDemon Geschrieben 12. März 2006 Geschrieben 12. März 2006 Ist i.V mit i.A gleichzusetzen??Nein Heißt i.V ("in Vertretung" oder "in Vollmacht")in Vollmacht i.V. bei allgemeiner Handlungsvollmacht. i.A. bei Art- und Einzelvollmacht Allg. Handlungsvollmacht Berechtigt zur Ausführung aller gewöhnlichen Rechtsgeschäfte Beispiel: Geschäftsführer, Filialleiter Artvollmacht Berechtigt zur Vornahme einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften Beispiel: Einkäufer, Kassierer, etc. Einzelvollmacht Berechtigt zur Vornahme eines einzelnen Rechtsgeschäfts Beispiel: Verkauf eines Hauses, Führung eines Prozesses
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