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Geschrieben

Hallo, lerne gerade den ganzen Wiso mist^^

Bin bei den Vollmachten und bekomme aus dem Netz unterschiedliche Infos.

Es gibt ja die Prokura, unterschrieben wird mit ppa. oder pp. - das ist soweit klar.

Nun gibt es aber auch die Vollmachten

da unterschreibt man mit i.V und i.A

Ist i.V mit i.A gleichzusetzen??

Heißt i.V ("in Vertretung" oder "in Vollmacht")

i.A heißt im Auftrag!

MFG

Hexa

Geschrieben
Ist i.V mit i.A gleichzusetzen??
Nein

Heißt i.V ("in Vertretung" oder "in Vollmacht")
in Vollmacht

i.V. bei allgemeiner Handlungsvollmacht.

i.A. bei Art- und Einzelvollmacht

Allg. Handlungsvollmacht

Berechtigt zur Ausführung aller gewöhnlichen Rechtsgeschäfte

Beispiel: Geschäftsführer, Filialleiter

Artvollmacht

Berechtigt zur Vornahme einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften

Beispiel: Einkäufer, Kassierer, etc.

Einzelvollmacht

Berechtigt zur Vornahme eines einzelnen Rechtsgeschäfts

Beispiel: Verkauf eines Hauses, Führung eines Prozesses

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