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Neue Regelung für Berichtshefte?


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In meiner Berufsschulklasse gab es einige Diskussionen über das führen der Berichtshefte, einigte sagten so, andere sagten so (is ja auch logisch, ist ja schließlich grötenteils abmachung zwischen Betrieb und Azubi), allerdings wusste niemand ob es da wirklich eine Regelung zu gibt (meinem Chef isses nämlich egal, und weil ich ne faule Sau bin möchte ich nicht mehr machen als nötig).

Also habe ich bei der IHK Wolfsburg angerufen (die müssten das ja wissen, die prüfen uns schließlich), die mit mitteilten, das für FI in Woflsburg ein gewisser Herr *** bei der IHK Lüneburg zuständig ist. Ein anruf bei diesem brachte folgendes zutage:

Wöchentliche Berichte müssen nicht sein, das ist (genau wie eventuell tägliche Berichte) Firmeninterne absprache. Eine Formvorschrift hierfür gibt es auch nicht (Stichworte ohne Datum/Uhrzeit reichen also völlig).

Was allerdings vorgeschrieben ist (und hier wird es interessant, das habe ich nämlich noch aus keiner Quelle gehört), sind monatliche Berichte anhand derer sich der Lernfortschritt ermessen lässt. Er meinte das es eher ungewöhnlich wäre sowas in Stichwortform hinzubekommen, man sollte es also besser als Fließtext machen (dient auch als Vorbereitung auf das Abschlussprojekt).

Das finde ich zwar eigentlich ganz sinnvoll, andererseits hat niemand aus meiner kompletten Berufschuleklasse je von dieser Regelung gehört...und auch keiner der befragten Chefs weiß etwas davon.

Daher frage ich jetzt hier mal, um mal zu schauen ob irgendjemand ausser diesem Typen davon weiß.

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Bei der IHK Essen steht dazu :

Der Ausbildungsnachweis

Gemäß der jeweiligen Verordnung über die Berufsausbildung ist ein Berichtsheft in Form eines Tätigkeitsnachweises zu führen.

Das Führen des Berichtsheftes/Ausbildungsnachweises soll den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten sichtbar machen. Das Berichtsheft ist täglich oder wöchentlich, jedoch mindestens einmal monatlich zu führen und ebenfalls mindestens monatlich durch den Ausbildenden oder Ausbilder zu prüfen und abzuzeichnen. Neben den Tätigkeiten, die im Rahmen der betrieblichen Ausbildung ausgeübt werden, sind ebenfalls die Inhalte des Berufsschulunterrichtes aufzuführen. Das Berichtsheft kann in Stichworten geführt werden.

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OT: Ich hoffe Du hast die Genehmigung, den Namen des Herren hier zu veröffentlichen.

Nein, allerdings halte ich es für fraglich ob Nachname und Geschlecht einer Person als "Personalien" gelten...aber bitte, nehm ich sie eben raus.

/Was ich nicht kann, tolle Boardsoftware....

Böser Mensch, ich bin ein böser Mensch *geisel*

//Ganz nebenbei findet man diese Menschen auch auf der Webseite der IHK als Ansprechpartner für "Ausbildungsberatung, kaufmännische und kaufmännisch verwandte Berufe,

Dienstleistungen, Gastronomie", also gehe ich davon aus das er durchaus damit einverstanden ist, wenn er seinen Namen im Internet findet...zumal ich ihn sogar falsch geschrieben habe.

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OT: Ich hoffe Du hast die Genehmigung, den Namen des Herren hier zu veröffentlichen.

Gruß Sariel, der auf die Boardregeln zeigt.

Finde ich ziemich spießig von dir!!!! Nichts zu dem Thema beitragen, aber mal den dicken raushängen lassen! Wenn du nichts produktives zu sagen hast, sollte man lieber gar nichts schreiben.

Ich habe Wochenberichte....ca. 5 Sätze, wo ich nur kurz knapp meine Tätigkeiten beschreibe. IHK hat das Heft durchgelesen und nicht bemängelt.

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Finde ich ziemich spießig von dir!!!! Nichts zu dem Thema beitragen, aber mal den dicken raushängen lassen! Wenn du nichts produktives zu sagen hast, sollte man lieber gar nichts schreiben.

Hallo ZeroQool,

Du könntest Recht haben das es spießig ist.

Trotzdem wurden mit dem Posting die Boardregeln verletzt und ich habe nichts anderes getan als darauf aufmerksam gemacht.

Es kann ja auch sein, das der Threadersteller diese noch nicht kannte. ;)

Aber sei es drum - ein Moderator wirds schon richten.

Gruß Sariel, der zu dem steht was er schreibt.

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Aber sei es drum - ein Moderator wirds schon richten.
Genau. Und lasst dem entsprechenden Mod dann bitte auch die Entscheidung, wie er / sie handeln wird. Mittlerweile gehts hier im Thread ja schon mehr um "Boardregelverletzungen" und Anprangerungen statt um das eigentliche Thema.

Eine PN an den entsprechenden Mod hätte es auch getan.

Zurück zum Thema: bitte verlasst euch nicht deutschlandweit auf die Aussage einer lokalen IHK. Das kann durchaus woanders ganz anders geregelt sein.

die ITKTAusbV (1) schreibt nur das Führen eines Berichtsheftes vor.

(1) http://bundesrecht.juris.de/itktausbv/index.html

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Zurück zum Thema: bitte verlasst euch nicht deutschlandweit auf die Aussage einer lokalen IHK. Das kann durchaus woanders ganz anders geregelt sein.
Ich wollte ja auch nicht mitteilen das es eine neue Regelung gibt, sondern nur nachfragen ob irgendjemand irgendwo sowas schonmal gehört hat. Wenn dem nä,lich nicht so ist werde ich auf die Aussage von diesem Typen pfeifen.
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Mal gucken, was die IHK,WOB dazu schreibt:

Informationen zu den zu führenden Ausbildungsnachweisen

Ausbildungsordnungen sehen regelmäßig vor, dass Auszubildende während ihrer Ausbildungszeit Ausbildungsnachweise führen müssen. In diesen Fällen ist die ordnungsgemäße Führung der Ausbildungsnachweise Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Führen von Ausbildungsnachweisen anhalten und diese regelmäßig durchsehen. Die Ausbildungsnachweise sind mindestens monatlich wahrheitsgemäß und vollständig zu führen. Sie sind vom Auszubildenden und dem Ausbilder zu unterschreiben. Die Ausbildungsnachweise sind stichwortartig über die durchgeführte Ausbildungstätigkeit einschließlich der betrieblichen, überbetrieblichen und schulischen Unterweisung anzufertigen. Die Ausführung erfolgt während der Ausbildungszeit im Betrieb. Die ausgefüllten Ausbildungsnachweise sind zur Zwischen- und Abschlussprüfung vorzulegen. Wer die Ausbildungsnachweise nicht oder unvollständig geführt hat, kann von der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen werden.

© Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Dokument-Nummer: 11196

http://www.ihk24-lueneburg.de/LGIHK24/IHK24/produktmarken/index.jsp

Unter Aus- und Weiterbildung und Formulare zur Berufsausbildung.

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