Zum Inhalt springen

2te Ausbildung als FISI, wie lange wenn schon 1te Ausbildung als FIAE vorhanden?h


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

Ich wollte mal nachhören ob sich einer mit folgender Problematik auskennt. Ich habe dieses Jahr im Januar meine Prüfung als Fachinformatiker im Bereich der Anwendungsentwicklung erfolgreich bestanden und wollte nun noch die andere Prüfung für Systemintegration ablegen.

Meine Frage ist nun, wie lange dauert dies (hab mal etwas von einem Jahr gehört) und müsste ich dafür noch zur Schule, oder kann ich einfach nach einem Jahr zur Prüfung und diese dann ablegen? Was auch noch interessant wäre ist, welche Prüfungsteile ich da machen muss?

Wenn jemand das gleiche gemacht hat, oder gerade dabei ist wäre ich für jeden Info dankbar! Evtl. gibt es ja einen Link zur IHK wo das alles in PDF-Form niedergeschrieben steht? Die IHK.Aachen konnte mir telefonisch keine genaue Auskunft geben und nach dem 7ten Sachbearbeiter hatte ich auch keine Lust mehr weiter nachzufragen, was evtl. verständlich ist…

Also dann mal her mit allen Infos die ihr habt und vielen Dank im Voraus!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also hat keiner Ahnung davon ???

Wie wäre es mit etwas Geduld?

Du kannst z.B. eine Prüfung als Externer ablegen, Grundlage ist § 45 BBiG:

§ 45 BBiG Zulassung in besonderen Fällen

(1) [...]

(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

(3) [...]

Über die Zulassung entscheidet die zuständige IHK.

Ob eine andere Möglichkeit der Zulassung besteht, wenn schon eine Prüfung in einem der IT-Berufe abgelegt wurde, entscheidet auch die zuständige IHK, und zwar individuell, dafür gibt es keine deutschlandweite Regelung.

bimei

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist meiner ganz persönlichen Meinung nach absolute Zeit/Geldverschwendung.

Wenn du zusätzliche Qualifikationen vorweisen willst verwende diese Energie lieber auf Zertifikate der entsprechenden Hersteller, wie MICROS~1, RedHat, Cisco, Oracle, etc...

Sei mir nicht böse, aber nach deiner Meinung habe ich nicht gefragt :rolleyes:

Diese Zusatz Qualifikationen bekomme ich automatisch im unseren Betrieb...

Grund für die 2te Ausbildung ist ganz einfach, ich gehe nach einem Jahr zur IHK und lege die Prüfung ab und gut ist. So habe ich 2 Berufe und kann mich im IT-Bereich bewerben, als was ich mich will.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie wäre es mit etwas Geduld?

Du kannst z.B. eine Prüfung als Externer ablegen, Grundlage ist § 45 BBiG:

§ 45 BBiG Zulassung in besonderen Fällen

(1) [...]

(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

(3) [...]

Über die Zulassung entscheidet die zuständige IHK.

Ob eine andere Möglichkeit der Zulassung besteht, wenn schon eine Prüfung in einem der IT-Berufe abgelegt wurde, entscheidet auch die zuständige IHK, und zwar individuell, dafür gibt es keine deutschlandweite Regelung.

bimei

Geduld... sowas kenne ich nicht :P

aber VIELEN DANK für die Info, hat mir geholfen... dann kann ich ja jetzt alles in die Wege leiten :e@sy

/close THREAD

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...