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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

hab mal ne frage.

Ich habe gelesen, das es möglich ist, das die mitglieder einer fahrgemeinschaft jeder für sich die vollen km zur arbeit absetzen können.

Kann mir jemand sagen ob das immernoch so ist?

hat das schon mal jemand gemacht, gabs probleme?

bei google finde ich zwar einige beiträge aber so richtig aktuell ist da keiner von.

Auf der Seite des bundesfinanzministeriums finde ich auch nichts dazu :(

Ich brauche irgendeine aktuelle quelle, wo auch, wenn möglich, auf gesetze verwiesen wird, oder sowas.

Danke für eure hilfe.

gruß

spooky

Hi,

bin mir ziemlich (nicht zu 100%) sicher, dass das noch aktuell ist. Meine Quelle ist elster.de. Wenn du deine Steuererklärung über das Elsterformular machst, kannst du da auch alle möglichen Erklärungen nutzen. Macht die ganze Sache etwas einfacher!

Grüße

Levi

Hey,

danke für die antwort.

Also direkt auf der elster.de seite steht ja kein gesetzestext zur entfernungspauschale... zumindest hab ich keinen gefunden.

Aber du meinst auch sicherlich, das diese informationen dann erscheinen, wenn man wirklich die steuererklärung über elster macht... also beim entsprechenden punkt in der steuererklärung kommt dann wohl die info... wenn ich dich richtig verstanden hab?!

... also beim entsprechenden punkt in der steuererklärung kommt dann wohl die info... wenn ich dich richtig verstanden hab?!

Genau! Geht dann relativ einfach, hab sogar ich geschafft;)

Grüße

Levi

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG

und § 9 Abs. 2 EStG (tägl. Vergleich, nach Urteil vom 11.5.2005)

uunter Beachtung von § 3 und § 8 EStG

bimei

Hi Bimei, danke erstmal.

Habe mir die § mal angeschaut und durchgelesen, ich denke der relevanteste von den dreien ist § 9, dort hab ich jedoch nichts bezüglich einer Fahrgemeinschaft gefunden, oder verstehe ich nur das Beamtendeutsch nicht richtig?!

Ebenfalls versteh ich nicht, was du mit "tägl. Vergleich, nach Urteil vom 11.5.2005" meinst?

ich habe hier nachgeschaut:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Danke!

gruß

Christian

Hi,

bimei meinte damit die Urteile des Bundesfinanzhofes zur Regelung der Entfernungspauschale (findest du u.a. hier).

Du hast schon das richtige Gesetz gefunden. Der wichtige Satz steht zugegeben ein wenig versteckt und erschließt sich nur aus dem nicht genannten.

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG

[...]

Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32.

[...]

Da es sich bei deiner Fahrgemeinschaft ja nicht um einen von deinem Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Fahrdienst handelt (nach §3 Nr. 32), ist deine Fahrgemeinschaft abzugsfähig.

Gruß,

Honky

Hi,

Da es sich bei deiner Fahrgemeinschaft ja nicht um einen von deinem Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Fahrdienst handelt (nach §3 Nr. 32), ist deine Fahrgemeinschaft abzugsfähig.

okay, jetzt hab ich's verstanden, vielen Dank für die Hilfe!

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