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Honkytonk

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Über Honkytonk

  • Geburtstag 16.12.1979

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  1. Was heißt hier Oo ? Mich gibts noch :beagolisc
  2. ... wahrscheinlich eher gut konserviert Ein Gruß in die Runde um der alten Zeiten willen :floet: (mein Gott, ich musste sogar den UBB-Code für den letzten Smiley nachschauen)
  3. Wobei beetfreeq am vergangenen Donnerstag noch gebloggt hat, dass das Thema noch aktuell ist So jährlicher Post erledigt, ich buddel mich wieder ein :old Gruß, Honky
  4. Wohl war. Deswegen kommt man (wenn es auch nicht mehr so häufig ist) gern immer mal wieder zurück. Herzlichen Glückwunsch auch von mir
  5. ASPs und andere Skripte laufen im IIS (sofern der Anonymous-Access der Webseite nicht deaktiviert wurde) unter der Credentials eines speziellen lokalen User-Accounts (IUSR_ComputerName). Da dieser wie gesagt nur lokal existiert, wird er keine Berechtigung haben um auf deinen Home-Server zugreifen zu können. Abhilfe kannst du dir schaffen in dem du entweder a) die Webseite im IIS-Manager so konfigurierst, dass diese unter einem speziellen Domänen-Account laufen (sofern du so etwas daheim eingerichtet hast) und diesen dann an der DB berechtigst oder ein Datenbank-Login im SQL Server anlegst und diese Benutzer/Passwort-Kombi im Connectionstring deines Datenbank-Aufrufes mitgibst. Gruß, Honky
  6. Wir haben für ein kleines Projekt mal MakeMSI eingesetzt. Es generiert aus Steuer-Textdateien ein MSI-Paket. Die GUI lässt sich meines Wissen aber nur in Punkto "Welche Felder hätte ich gerne auf Dialogen" beeinflussen. Den Visual Studio-Installer habe ich bisher nur über eine eigene Installer-Class erweitert, die bei bestimmten Events einen eigenen Windows-Forms-Dialog einblendet. (VS 2005 konnte damals noch eine Passwort-Textfelder den vorgefertigten Dialogen) Wie weit sollte denn deine "eigene Oberfläche" gehen? Gruß, Honky
  7. Ähm, das ist so nicht ganz richtig, da es sich um Qualifikationseckpunkte handelt, die als "Leitfaden" zu sehen für Stellenbewertungen zu sehen sind sind. Eine rechtlich verbindliche Grundlage bildet eigentlich die Stellenbeschreibung in der deine Tätigkeitsmerkmale erfasst sind. Darauf basiert die Vergütung. Diese unterliegt der Vergütungsordnung, die allerdings (immer noch) nicht für den TV-L/TVÖD beschrieben wurde. Also gilt weiterhin die Anlage 1 a Teil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)- des guten alten BAT. Dort sind die (deutlich veralteten) Beschreibungen unserer Tätigkeiten beschrieben. (Genaueres wissen bestimmt gut informierte Gewerkschafts-Mitglieder ) Gruß, Honky (der wohl zu unrecht E11 ohne Studium hat)
  8. Honkytonk

    [C#] Search and Replace

    Aus Performance-Gründen würde ich das ganze Zeilenweise einlesen, so dass nicht der ganze Stream auf einmal in den Speicher wandert. (sofern du immer nur kleine Dateien hast geht´s natürlich...) Gruß, Honky
  9. FolderBrowserDialog vielleicht?! (sofern du Windows Forms nutzt) Gruß, Honky
  10. Rein zu Dokumentationszwecken: sp_who oder sp_who2 wärens gewesen Gruß, Honky
  11. Moin, Meiner Meinung nach sind Hersteller nicht gleich abzulehnen oder bedingungslos zu empfehlen. Z. B. Ich hatte privat relativ viel Ärger mit meinem Fujitsu-Siemens-Notebook (Abluft der Grafikkarte ist bei dem Amilo PI 1556 zu klein dimensioniert -> wie bei vielen ist auch bei mir die Karte durchgebrannt, musste getauscht werden), mit meinem beruflichen hatte ich noch nie Probleme. Wenn ich jetzt mal mein privates als Referenz nehme würde ich bezüglich Aufrüstbarkeit der GraKa sagen "bad idea". Ich hatte mich in dem oben geschilderten Problem auch mit dem Thema befasst. Selbst wenn du eine kompatible Karte (MXM wird nicht von jeder Serie unterstützt) findest (die in meinem Fall ca. 300 € gekostet hätte), ist der Einbau eher etwas für risikofreudige und filigrantechnisch-höchstbegabte Menschen. Arbeitsspeicher & Festplatten-Austausch ist aber recht einfach. Zumindest die Modelle, die ich bisher offen vor mir liegen hatte, hatten alle die Speicherplätze recht leicht zugänglich, die Festplatte meist in einem separaten Teil des Gehäuses. Muss das Notebook zwingenderweise einen 17" Bildschirm haben? Ich bevorzuge nach wie vor die Lösung 15" für unterwegs reicht, fürs Büro kommt der Apparat an die Dockingstation (geht ja auch ohne) und damit an nen normalen, großen TFT. Wenn du virtuelle Maschinen laufen lassen möchtest, ist gerade im Arbeitsspeicherbereich nach dem Motto "viel hilft viel" zu verfahren. Für Eclipse kann ich ich keine Aussage treffen, für Visual Studio 2005/2008 schon, da gilt ähnliches. (gerade wenn man viele WPF-Designs offen hat). Insofern sind die unten aufgeführten 2 GB das unterst anzusetzende. Die Grenze nach oben dürfte also dein Win XP Pro bzw. das Motherboard festlegen. Gruß, Honky
  12. Gab es (MCSD, MCAD) und gibt es immer noch: Microsoft Certified Professional Developer in seinen verschiedenen Ausprägungen (Windows Dev, ASP.NET Dev oder Enterprise, jeweils nochmal für .NET 2.0 || 3.5). Oder halt die "kleinen" Zertifikate als Technology Specialist für bestimmte Kernbereiche wie z.B. ".NET Framework 3.5, Windows Communication Foundation Applications" (gibt da ja reichlich)... Gruß, Honky
  13. Sorry, aber das gleicht einer Milchmädchen-Rechnung, da Betriebe diese anfallenden Kosten andersweitig abschreiben und dadurch mindern können. Ohne die Möglichkeit sonderlicher Boni bei Mineralölfirmen und Versicherungen in Betracht zu ziehen Sorry, aber auch dieser Ansatz "hinkt", da immer noch der Staat inhaltlich feststellt, was versteuert werden muss. Dies ist laut Gesetzestext die Regelung verbunden mit dem Bruttolistenpreis (1% etc.), auch hier ist völlig irrelevant welchen Preis der Arbeitgeber nun letztendlich mit dem Hersteller aushandelt. (Neu geregelt seit 2008 übrigens hier: Lohnsteuerrichtlinie 2008, "Gestellung von Kraftfahrzeugen" (Seite 44)) Das Geld wandert ja auch in Form einer Steuer ins Staatssäckel, der Arbeitgeber sieht bekommt ja nichts und hat auch nichts davon wenn du noch höhere Steuern zahlst. Der AG hätte ja nur in diesem Falle etwas davon wenn du auf weniger Brutto einwilligst. Sofern der Arbeitgeber einwilligt, kann sogar noch eine Minderung des Geldwerten Vorteils herbeigeführt werden, wenn der Arbeitnehmer sich an den Kosten beteiligt. (Beispiel findet sich in dem Wikipedia-Artikel zu Dienstwagen) Ja, kenne es eigentlich auch nur so... und aus eigener Erfahrung
  14. Deswegen sprach ich ja davon, dass dir ja nicht mehr abgezogen werden soll (in den Verhandlungen), wie der laut Formel errechnete Wert. Werden dir jetzt pauschal 500 € von deinem verhandelten Brutto abgezogen, gleich das eine Gehaltsreduzierung, da du ja nur einen Wert von 272 € (bleibe jetzt mal bei dem Beispiel) in Sachbezügen "wiederbekommst". Wieviel KM Entfernung sinds bei dir denn nun? @stefanniehaus: Bei 75 KM Entfernung würde ich es mir immer genauer durchrechnen bei heutigen Spritpreisen, Wartungskosten und Abschreibewerten. Ganz zu schweigen von anderen Dingen, die sich der Gesetzgeber sonst noch ausdenken wird. Gruß, Honky
  15. Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie dein Arbeitgeber auf 650,- Eur kommt. Die Rechnung ist ja relativ simpel, richtig genannt wurde hier schon pauschale 1% Regelung, hinzu kommt (wie auch schon im Ansatz erwähnt) die Versteuerung deines Weges zur Arbeitsstätte mit 0,03% * Entfernung Wohnung zur Arbeitsstätte. (ist ja steuerrechtlich dein Privatvergnügen zur Arbeit zu fahren, dadurch entsteht dir ja auch ein geldwerter Vorteil). Um es zu komplizieren würde bei dem Vorhandensein einer 2. Arbeitsstätte, die du regelmäßig aufsuchst noch eine weitere Versteuerungskomponente hinzukommen. (trifft beim mir zu, muss ich hier aber nicht noch zusätzlich aufbröseln) Beispiel: Auto kostet 20.000 €, du wohnst 12 Kilometer von deiner Firma entfernt. Private Nutzung, 1% = 200 € Fahrten Wohnung <> Arbeitsstätte (20000 € x 0,03% x 12 KM) = 72 € ------------------------------------------------------------------------ = 272 € Die Rechnung für dich muss also nachvollziehbar sein und kann per se eigentlich nicht auf Gutdünken deines Arbeitgebers entstehen. (Um auf 650 € zu kommen musst du also schon recht weit weg wohnen... Da komm ich ja gerade mal hin, und mein Auto ist ein wenig teurer.) Der zusätzliche Abzug von deinem Brutto ist durchaus ungewöhnlich, aber meines Erachtens zulässig, da der Arbeitgeber dir dies Geld ja nicht in monetären Werten auszahlt. Wenn dann aber ganz klar NUR die Summe des errechneten Geldwerten Vorteils, alles andere wäre ja Lohnabzug für dich. Gruß, Honky

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