Veröffentlicht 6. Mai 200619 j Also wenn man wegen Krankheit die Prüfung im WInter nachholen muss, muss man dann auch weiter im Betrieb bleiben oder kann man, die Prüfung im Winter dann auch als externer machen?!
6. Mai 200619 j würd ich auch gern wissen... kann man auch, ohne sich weiter im betrieb beschäftigen zu müssen, als betriebsloser an der ihk prüfung teilnehmen?
6. Mai 200619 j hab da einen ganz netten link gefunden, wo auch steht, dass man nicht unbedingt im Betrieb weiterarbeiten muss sondern das ganze dann auch als externer nochmal beenden kann, Stimmt denn das auch so wirklich ? http://www.dgb-jugend.de/UNIQ114695202421995/doc260328A.html
7. Mai 200619 j (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__21.html Sorry, aber da finde ich nichts, dass das Ausbildungsverhältnis bei einer durch Krankheit verschobenen Abschlussprüfung automatisch endet. Ist ja was anderes als bei einer nicht bestandenen Prüfung.
7. Mai 200619 j http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__21.html Sorry, aber da finde ich nichts, dass das Ausbildungsverhältnis bei einer durch Krankheit verschobenen Abschlussprüfung automatisch endet. Ist ja was anderes als bei einer nicht bestandenen Prüfung. ne chief, die frage ist ja, ob man weiter im BETRIEB arbeiten muss.. kann man auch als externer an der nächsten prüfung im winter teilnehmen, ohne sich weiter im betrieb zu beschäftigen?
7. Mai 200619 j Ganz einfach? Ich frage mich, ob das Berufsausbildungsverhältnis automatisch beendet ist. Meiner Meinung nach nicht, also besteht der Vertrag fort, mit allen Rechten und Pflichten.
7. Mai 200619 j (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. "... auf ihr Verlangen..." soviel ich verstehe, hat der Azubi die Wahl zwischen eine Fortsetzung oder Beendigung der Ausbildung... im Falle dass er sie beenden möchte, weil er nicht mehr in den Betrieb möchte, kann er auch so an der Prüfung teilnehmen? Hier man ein Zitat vom obigen Link: "Achtung: Falls du durchgefallen bist musst du die Ausbildung nicht unbedingt verlängern. Du kannst auch das Ausbildungsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auslaufen lassen und als externer Prüfling an der Abschlussprüfung teilnehmen. Der Nachteil: Wenn du kein Azubi mehr bist, darfst du häufig auch nicht mehr in die Berufsschule gehen und bekommst keine Nachhilfe (abH) von der Arbeitsagentur mehr gezahlt! Falls du dich dafür entscheidest deine Ausbildung nicht zu verlängern kümmere dich frühzeitig um deine Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle." was meinst du dazu?
7. Mai 200619 j Achtung, hier ist nur vom Nichtbestehen der Prüfung die Rede, nicht von einem Unterbrechen der Prüfung durch Krankheit. Das muss ganz deutlich unterschieden werden.
7. Mai 200619 j Achtung, hier ist nur vom Nichtbestehen der Prüfung die Rede, nicht von einem Unterbrechen der Prüfung durch Krankheit. Das muss ganz deutlich unterschieden werden. achso, ok... aber im Falle des Nichtbestehens ist eine externe Teilnahme ohne betriebliche Ausbildung möglich, ja? (ich frage, weil mein Betrieb mir nur mäßig gefällt) Thx und Gruß
7. Mai 200619 j Offensichtlich ja, allerdings musst dann auch damit rechnen, die Prüfungsgebühren selber zu tragen. Kann je nach IHK von 100 bis 500 Euro betragen.
7. Mai 200619 j HAllo, weiss jemand wie das bei Umschülern ist? Wenn ich durchfalle hab ich gehört dass der Betrieb, nur wenn er Lust hat, mich noch nen halbes Jahr weiter nehmen kann. Stimmt das? Ausserdem werde ich vom Arbeitsamt unterstützt d.h. etwa 60% meines Einkommens zahlt das Arbeitsamt. Zahlt das AA auch wenn ich durchfalle weiter ? Wie schauts da aus hat da jemand ne Ahnung? Mfg Gorbi
7. Mai 200619 j Ich frage mich, ob das Berufsausbildungsverhältnis automatisch beendet ist. Doch klar, es endet mit Ende des Vertragsverhältnisses, völlig egal, ob man an einer Prüfung teilgenommen hat oder nicht. Ist ein Vertrag so abgeschlossen, dass bspw. die mündliche Prüfung nach Ende der Vertragsdauer liegt, ist das Ausbildungsverhältnis auch ohne Bestehen der Prüfung beendet. bimei
7. Mai 200619 j Wenn ich durchfalle hab ich gehört dass der Betrieb, nur wenn er Lust hat, mich noch nen halbes Jahr weiter nehmen kann. Stimmt das? Das ist doch unabhängig davon, ob Umschüler oder sonstetwas, immer so. ;-) Ausserdem werde ich vom Arbeitsamt unterstützt d.h. etwa 60% meines Einkommens zahlt das Arbeitsamt. Zahlt das AA auch wenn ich durchfalle weiter ? Wie schauts da aus hat da jemand ne Ahnung? Das wird auf Antrag individuell entschieden. bimei
7. Mai 200619 j also ich weiss das Auszubildende weiterübernommen werden müssen, wenns sein muss eben auch 1 Jahr länger aber bei Umschülern eben nicht...
7. Mai 200619 j mit bestehen der abschlussprüfung ist das berufsausbildungsverhältnis beendet, selbst wenn der vertrag normalerweise weiterläuft... ab zeitpunkt des bestehens arbeitet man als feste arbeitskraft bis zum ablauf des vertrages... so haben wir es gelernt... per betriebsvereinbarung kann man festlegen, was man in dieser zeitspanne macht...
7. Mai 200619 j also jetzt nochmal zusammendfassend, weil blick da nicht ganz durch bei dem Durcheinander hier :marine : Also wenn ich die Prüfung nicht bestehe, die Projektarbeit aber schon, muß ich nicht zwingend den Vertrag verlängern bis zum Winter sondern kann auch als externer(100-500 € Bezahlung) die Prüfung nachholen? Bitte berichtigen oder bestätigen
7. Mai 200619 j also jetzt nochmal zusammendfassend, weil blick da nicht ganz durch bei dem Durcheinander hier :marine : Also wenn ich die Prüfung nicht bestehe, die Projektarbeit aber schon, muß ich nicht zwingend den Vertrag verlängern bis zum Winter sondern kann auch als externer(100-500 € Bezahlung) die Prüfung nachholen? Bitte berichtigen oder bestätigen Berichtigen: Wenn du die Abschlussprüfung insgesamt nicht bestehst! Korrigiert mich, wenn ich falsch liege... Frage an alle: Wie sollte man als externer ohne Ausbildungsbetrieb eine Projektarbeit machen? Oder einfach selber was überlegen?
7. Mai 200619 j Fein, Verwirrung komplett, Ziel erreicht. Ja, j3ns, so ist es. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann auf Antrag der Ausbildungsvertrag verlängert werden. Lässt du es sein, ist der Ausbildungsvertrag beendet, wie du die Prüfung ablegst, bleibt dir dann überlassen. Für das weitere Vorgehen solltest du dich schnellstens bei deiner IHK erkundigen. Übrigens muss ich mich korrigieren, auch wenn der von mir zitierte Paragraph 21 in meinen Augen das für mich undeutlich darstellt: eine Nichtteilnahme an der Prüfung durch Krankheit ist ein Nichtbestehen im Sinne des Gesetzes, also muss für eine Verlängerung des Ausbildungsvertrages ein Antrag gestellt werden. Eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses muss nach § 11 BBiG dann schriftlich im Ausbildungsvertrag festgehalten werden. Klicker
7. Mai 200619 j mit bestehen der abschlussprüfung ist das berufsausbildungsverhältnis beendet, selbst wenn der vertrag normalerweise weiterläuft... ab zeitpunkt des bestehens arbeitet man als feste arbeitskraft bis zum ablauf des vertrages... Nein, ab Zeitpunkt des Bestehens ist das Vertragsverhältnis beendet! Also wenn ich die Prüfung nicht bestehe, die Projektarbeit aber schon, muß ich nicht zwingend den Vertrag verlängern bis zum Winter sondern kann auch als externer die Prüfung nachholen? Das Zauberwort ist "kann". Es entscheidet die zuständige Stelle, also die zuständige IHK. bimei
7. Mai 200619 j Hmmm das bezieht sich hier alles aber auf "auszubildende"... Ich bin aber Umschüler ICh durfte mir schon vom Betrieb anhören: naja wenn du bestehst übernehmen wir dich und wenn nicht schaumamal.... Jetz hab ich einfach nur Angst, wenn ich beim ersten mal nicht bestehe dass die 2,5 jahre fürn ***** waren ..
7. Mai 200619 j eine Nichtteilnahme an der Prüfung durch Krankheit ist ein Nichtbestehen im Sinne des Gesetzes, [...] Fast richtig. ;-) Es ist ein Nichterreichen des Ausbildungsziels bis zum Ende des Ausbildungsvertrags. Was Du interpertierst hätte zur Folge, dass eine Nichtteilnahme nur noch "zwei Versuche" die Prüfung zu Bestehen zulässt. Bei einer Nichtteilnahme bleibt es aber weiter bei den drei "Versuchen". @Gorbiman Für Dich als Umschüler gilt, was ich oben bereits schrieb, je nach Förderungsart entscheidet die zuständige Stelle, ob eine weitere Förderung gewährt wird. Praktisch ist es aber auch möglich, die Prüfung abzulegen, ohne weitere Förderung in dem halben Jahr bis zur nächsten Prüfung. Aber Du solltest Dir darüber nicht im Vorfeld zu sehr den Kopf zerbrechen, das erhöht nur den Prüfungsdruck. Du musst Dir sagen, es haben schon ganz andere die Prüfung bestanden, alles andere sind ungelegte Eier. ;-) bimei
7. Mai 200619 j Danke Dir bimei Stimmt etz fühl ich mich gleich viel leichter Etz erstmal die Prüfung schreiben und dann sehen wir weiter An Alle wünsche ich alles Gute für die Prüfung. mfg Gorbi
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.