Veröffentlicht 15. Juni 200619 j Hallo zusammen, die Ausbildungsberichte soll man mit zur prakt. Prüfung bringen. Reichen da Kopien, oder wollen die die Originale haben ? Bekommt man das Heft wieder oder verbleibt dies bei der IHK? Ist der Betrieb verpflichtet mir ein Arbeitszeugnis für die Ausbildung auszustellen, wenn ich weiterhin in dem Betrieb angestellt bin (nach erfolgreichem Abschluss)? Ich dachte schon, da ich ja im Prinzip etwas abgeschlossen habe. Vielen Dank. Achja, IHK Bremen.
15. Juni 200619 j Ist der Betrieb verpflichtet mir ein Arbeitszeugnis für die Ausbildung auszustellen, wenn ich weiterhin in dem Betrieb angestellt bin (nach erfolgreichem Abschluss)? Ich dachte schon, da ich ja im Prinzip etwas abgeschlossen habe. Selbstverständlich hast du einen Anspruch auf ein Zeugnis von deinem Betrieb. § 16 Zeugnis (1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. (2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__16.html
15. Juni 200619 j Zum Berichtsheft: Normalerweise bringt man die Originale mit und bekommt diese nachher wieder. Abweichende Regelungen können von jeder IHK getroffen werden. Zum Zeugnis: BBiG §16 Abs. 1. Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen... Frank
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