Veröffentlicht 23. Juli 200619 j Hi Leute, mich interessiert, welche Rechten und Pflichten ein Umschüler hat!? Was ist mit Berufsschule, Berichtsheft, Zwischenprüfung... ? Danke!!
23. Juli 200619 j Hallo, ein Berichtsheft mußst Du alle mal führen. An der Zwischenprüfung mußst Du auch teilnehmen. Von der Berufsschule kann man vertraglich befreit werden. Das ist aber eine Sache zwischen dir und deinem Umschulungsanbieter. Natürlich muss man die Schulpflicht erfüllt haben damit das geht. Frank
23. Juli 200619 j ein Berichtsheft mußst Du alle mal führen.Das ist so nicht korrekt, bei schulischen Umschulungsmassnahmen kann es zu einem Wegfall der Berichtsheftpflicht kommen. Die Zwischenprüfung kann auch entfallen. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__62.html
23. Juli 200619 j handelt sich um keine schulischen Umschulungsmassnahmen, sondern um eine ganz normale im Betrieb, der auch normale Ausbildungsplätze anbietet.
24. Juli 200619 j Ob jemand an der BS teilnehmen muss hängt vom jeweiligen Schulgesetz des Bundeslandes ab! So gibt es Bundesländer in denen man sich von der BS befreien lassen kann, wenn man schon eine abgeschlossene Ausbildung hat. Bei anderen ist dem NICHT so. Dort ist eine Befreiung nicht möglich, sondern man wird auf alle Fälle berufschulpflichtig (war z.B. bei mir so). Ruf in dem Fall die IHK vor Ort an. Die sind dafür da solche Fragen genau zu beantworten.
24. Juli 200619 j Also von der Berufsschule kann sich z.B. jeder, der Abitur hat und über 21 Jahre alt ist, befreien lassen. Ich weiß nicht ob Fachhochschulreife auch reicht bzw. schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. An der IHK Köln sind die Umschüler zur diesjährigen Zwischenprüfung nicht eingeladen worden. Weiß allerdings nicht ob das für alle IHKs gilt. s.
24. Juli 200619 j Also von der Berufsschule kann sich z.B. jeder, der Abitur hat und über 21 Jahre alt ist, befreien lassen. Ich weiß nicht ob Fachhochschulreife auch reicht bzw. schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. An der IHK Köln sind die Umschüler zur diesjährigen Zwischenprüfung nicht eingeladen worden. Weiß allerdings nicht ob das für alle IHKs gilt. s. Lesen bildet... Die Befreiungsmöglichkeiten für die BS sind in den Schulgesetzen geregelt. Diese sind in jedem Bundesland unterschiedlich (weil Bildung nunmal Ländersache ist). Somit sind auch die Bereiungsmodalitäten überall verschieden. Es gibt sogar Bundesländer in denen eine Befreiung vom BS-Unterricht NICHT möglich ist.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.