8. August 200619 j ... ist ja rechtswidrig. Dies gilt für private Anschlüsse. Wie sieht es auf der Arbeit aus, wenn man ständig angerufen wird von fremden Firmen. Gilt das da auch?
8. August 200619 j Kurz zusammengefasst: Da das vielleicht für andere hier auch noch interessant ist, hier der Text: Telefonwerbung ist grundsätzlich unzulässig (BGH, Az. 1 ZR 115/68). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde der Telefonwerbung über Vertragsklauseln zugestimmt hat (BGH, Az. X1 ZR 76/98). Selbst die schriftliche Anforderung von Informationsmaterial rechtfertigt keinen Rückruf (GBH, Az. 1 ZR 55/88). Telefonwerbung ist bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden nur dann zulässig, wenn das ausdrückliche Einverständnis vorliegt. Bei Gewerbetreibenden wird dieser Grundsatz durch eine bestehende Geschäftsbeziehung ergänzt. Zulässig sind zudem individuell vereinbarte Werbeanrufe und Nachfragen zu bereits geschlossenen Verträgen. Jedoch dürfen einem Versicherten beispielsweise keine weiteren Versicherungen am Telefon angeboten werden (BGH, Az. 1 ZR 189/92). Dies gilt im Übrigen auch für die gesetzlichen Krankenkassen (Hans. OLG-Urteil vom 25.11.1999). gruss, timmi Hier der ganze Thread dazu
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