Veröffentlicht 29. September 200618 j Hallo zusammen, der Urlaubsanspruch, den man laut Tarifvertrag für den Einzelhandel in NRW hat, ist nicht einheitlich, sondern irgendwie nach Alter gestaffelt. Weiß jemand von Euch zufällig, wo jetzt genau die Altersgrenzen für 27, 29 oder 30 Urlaubstage liegen? Viele Grüße vplus
29. September 200618 j Also wie es im Einzelhandel ist weiß ich nicht. Bei uns im Chemietarif in NRW isset nach dem Alter so gestaffelt, daß man ab 15, 16 und 18Jahren unterschiedliche Ansprüche hat, jedoch bei uns in der Firma werden alle Azubis mit dem gleichen Urlaubsanspruch ausgestattet, nämlich dem höchsten dieser 3Gruppen
29. September 200618 j Also wie es im Einzelhandel ist weiß ich nicht. Aber genau das ist hier die Frage und nichts anderes. Bitte sinnerfassend lesen, bevor Du antwortest. bimei
29. September 200618 j Schau am besten doch einfach in den Tarifvertrag. Mal auf die Gefahr hin das dies komplett der falsche sein könnte, ein Google-gefundener Link: http://www.rechtsrat.ws/tarif/einzelhandelnrw/liste.htm
30. September 200618 j @incredible_ente Vielen Dank für Deinen Beitrag! Ich denke, dass sich die Angaben bei Deinem Link auf den Verkauf beziehen; denn dort hat man wieder andere Regelungen als in der Verwaltung. Zieht man davon 5 Tage ab, dann kommt man wieder auf 27, 29 oder 30 Tage Urlaub. Also muss ich doch noch ein klein wenig warten, bis ich auch 30 Tage Urlaub bekommen werde. Viele Grüße vplus
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.