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privatrecht Software

Empfohlene Antworten

Hallo,

ich habe mal eine Frage von der ich nicht genau weiß, ob sie hier hin oder unter Refarate gehört.

Ich muss eine Ausarbeitung zu dem Thema "Welche privatrechtlichen Ansprüche hat der Kunde eines Computerprogramms" schreiben. Finde aber nicht so wirklich was brauchbares an Infos.

Hat jemand eine Idee wo ich mal schauen könnte?

Auf der Link-Liste in den Referaten ist auch nicht viel dabei.

Vielen Dank

bist du sicher das der kunde und nicht der besitzer gemeint ist?

was hat der kunde schon groß für rechte...

der darf die software benutzen ;)

wie umfangreich soll das denn werden?

Ja, der Kunde ist gemeint. Die Aufgabe kommt von einem Berufsschullehrer.

Ich denke mal so zwei bis drei Seiten sollen es werden.

Und zu den Rechten der Kunden gibt es echt nichts brauchbares. Zu denen des Eigentümers oder Programmieres jedoch ne Menge.

Das ist die Lösung die ich von jemanden aus dem 3. Jahr habe, der hatte die Aufgabe auch. Muss ich mir noch überlegen wie ich da 2 Seiten raus mache. Vielleicht auf Schriftgröße 32 oder so :)

Lösung:

Laut Bürgerlichem Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § § 459 ff. Danach haftet der Ver*käufer einer Sache dem Käufer dafür, daß diese nicht fehlerbehaftet ist. Als Softwarefehler gelten beispielsweise mangelhafte Erfüllung der Programmspezifikation, lückenhafte Dokumentation oder ungewöhnliches Antwortzeitverhalten. Gewährleistungsansprüche bestehen generell, wenn nachweislich die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht erfüllt sind. Der Käufer kann Wandelung oder Minderung des Kaufvertrags (§ 462 BGB) und unter bestimmten Voraussetzun*gen Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 463 BGB) verlangen.

Als Softwarefehler gelten beispielsweise mangelhafte Erfüllung der Programmspezifikation, lückenhafte Dokumentation oder ungewöhnliches Antwortzeitverhalten.

OT:

da fragt man sich schon wie spiele auf den markt kommen können die DEFINITIV verbuggt sind und erst ca. 2-3 monate später via patches wirkluch richtig funktionieren... :rolleyes:

Dann hast Du Anspruch auf Nachbesserung durch den Händler...

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