Zum Inhalt springen

privatrecht Software


Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe mal eine Frage von der ich nicht genau weiß, ob sie hier hin oder unter Refarate gehört.

Ich muss eine Ausarbeitung zu dem Thema "Welche privatrechtlichen Ansprüche hat der Kunde eines Computerprogramms" schreiben. Finde aber nicht so wirklich was brauchbares an Infos.

Hat jemand eine Idee wo ich mal schauen könnte?

Auf der Link-Liste in den Referaten ist auch nicht viel dabei.

Vielen Dank

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist die Lösung die ich von jemanden aus dem 3. Jahr habe, der hatte die Aufgabe auch. Muss ich mir noch überlegen wie ich da 2 Seiten raus mache. Vielleicht auf Schriftgröße 32 oder so :)

Lösung:

Laut Bürgerlichem Gesetzbuchs (BGB), insbesondere § § 459 ff. Danach haftet der Ver*käufer einer Sache dem Käufer dafür, daß diese nicht fehlerbehaftet ist. Als Softwarefehler gelten beispielsweise mangelhafte Erfüllung der Programmspezifikation, lückenhafte Dokumentation oder ungewöhnliches Antwortzeitverhalten. Gewährleistungsansprüche bestehen generell, wenn nachweislich die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht erfüllt sind. Der Käufer kann Wandelung oder Minderung des Kaufvertrags (§ 462 BGB) und unter bestimmten Voraussetzun*gen Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 463 BGB) verlangen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als Softwarefehler gelten beispielsweise mangelhafte Erfüllung der Programmspezifikation, lückenhafte Dokumentation oder ungewöhnliches Antwortzeitverhalten.

OT:

da fragt man sich schon wie spiele auf den markt kommen können die DEFINITIV verbuggt sind und erst ca. 2-3 monate später via patches wirkluch richtig funktionieren... :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...