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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

wenn man die Ausbildung um ein Jahr verkürzt und im Mai seine Abschlußprüfung hat, ist man danach noch berufsschulpflichtig? Zu diesem Zeitpunkt ist man ja noch Azubi, die schriftl. Prüfung ist jedoch vorbei...

Falls man nicht mehr in die Schule muss, kann man dann dennoch auf eigenen Wunsch bis zur mündl. Prüfung freiwilllig dahin gehen, oder darf der Betrieb das verweigern?

mfg

newbie

Hallo,

nach der schirftlichen AP muss man weiterhin zur Schule gehen. Erst nach der mündlichen Prüfung wenn Du den Zettel mit dem vorläufigen Ergbnis in Händen hälst wo drauf steht, dass Du die Prüfung bestanden hast bist Du kein Azubi mehr und dann ist logischwerweise auch die Berufsschule für dich vorbei.

Frank

Muss aber nicht sein.

Habe am Dienstag in Baden-Württemberg die erste Prüfung und am 15.11 die zweite schriftliche Prüfung(ITSK).

Haben uns durchsetzen müssen, dass wir (sind 3 Verkürzer) noch bis zur 2ten schriftlichen gehen dürfen.

Nach der schriftlichen ist keine Berufsschule mehr. Bin dann bis zur mündlichen im Januar voll im Betrieb.

Was willst du noch in der Schule? Stoff ist komplett durchgenommen, sitzt dann nur noch deine Zeit da ab.

Hatten auch einen Verkürzer auf 2 Jahre, der hatte im Mai diesen Jahres Prüfung und ist nach der Schriftlichen auch nicht mehr gekommen.

Wo es rechtlich geregelt ist kann ich dir leider nicht sagen.

Kenn aber keinen der nach der AP noch freiwillig zur Schule wollte :-)

Es ging ja auch nicht um das Prüfungsverfahren sondern um den Berusfschulbesuch und zumindest der sollte doch gleich sein.

Stimmt, kann aber nirgends einen Ort bei fi-newbie ausmachen, vielleicht weißt du hier mehr.

Deswegen waren das meine Erfahrungen.

Hallo zusammen,

erstmal Danke für die vielen Antworten.

Also die zuständige IHK ist Köln. Denke jedoch, dass dies in ganz Deutschland (außer vlt. BaWü) gleich sein müsste.

Also ich würde nach der AP gern weiter zur BS gehen (bis zur mündlichen), weil ich erstens lieber in die BS gehe als zur Arbeit (ja solche Menschen gibt's wirklich, bin in meiner Klasse auch nicht der einzige) und zweitens bekomm ich da noch n bisschen Stoff mit, den ich vlt. für die mündliche gebrauchen könnte... (das zweite Jahr ist ja noch nicht komplett durchgenommen im Mai).

mfg

newbie

Denke jedoch, dass dies in ganz Deutschland (außer vlt. BaWü) gleich sein müsste.
Nein, Denkfehler. Schulrecht ist Ländersache, so dass jedes Bundesland eigene Regelungen hat.

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