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Urheberrechte an eigener Software

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo!

Ich mache mir gerade Gedanken über ein Problem:

Am 1.8. habe ich in meinem absoluten Traumbetrieb meine Ausbildung zum FISI angefangen und bin noch bis Ende November in der Probezeit. Aufgrund einiger Vorbildung (habe schon einige Jahre Berufserfahrung) darf ich durchaus verantwortungsvolle Sachen machen und arbeite weitestgehend selbständig.

Nun bekomme ich demnächst einige neue Projekte, in denen es darum geht, bestehende Anwendungen auf Basis von Access-Makros zu webbasierten Anwendungen unter Perl / MySQL zu portieren. An sich eine recht spannende Sache - zumal ich im Laufe der Jahre schon einige dutzend bewährte und nützliche Perl-Module geschrieben habe, die die Arbeit wesentlich erleichtern und verkürzen würden.

Wie sieht das denn jetzt mit meinen Urheberrechten oder Nutzungsrechten aus, wenn ich diese Module im Rahmen dieser Arbeiten und meiner Ausbildung benutzen würde? Muss ich mit meinem Arbeitgeber etwas schriftliches vereinbaren? Oder reicht einfach der Hinweis, dass mein Urheberrecht bestehen bleibt und der Arbeitgeber lediglich ein Nutzungsrecht daran hat? Darf der Arbeitgeber diese Module später ohne meine Erlaubnis weiterverwenden (verkaufen wird er sie nicht)?

Ich würde natürlich gerne meinen Arbeitgeber davon profitieren lassen, möchte aber - soweit es geht - nicht unnötig auf Rechte verzichten wollen.

Grüße,

Florian

Du hast keine Rechte an der Software.

§ 69b UrhG

Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen

(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69b.html

Hallo!

Du hast keine Rechte an der Software

Ja - solange Sie natürlich im Auftrag des Arbeitgebers erstellt wird oder auch während der Freizeit mit Mitteln des Arbeitgebers oder durch Wissen, das beim Arbeitgeber erworben wurde, erstellt wird. Für diese Fälle liegen sämtliche Rechte selbstverständlich beim Arbeitgeber.

Nun habe ich aber wesentliche Teile (eben diese Perl-Module) der noch zu erstellenden Software schon lange vor meinem Beschäftigungsverhältnis entwickelt (zu dieser Zeit war ich selbständig). Zu dieser Zeit wusste ich noch gar nicht, dass ich dort meine Ausbildung machen werde. In diesem Fall müsste der Fall doch anders liegen?

Grüße,

Florian

Dann liegen die Rechte für die Module bei dir, nur ist dann die Frage, ob dein Chef Module in seiner Software akzeptiert, deren Urheberrecht halt nicht bei der Firma liegen.

Falls Du sie verwendest weiß ich nicht ob der Arbeitgeber dann stillschweigend annehmen kann, dass Du ihm mehr als das Nutzungsrecht einräumst, selbst über Dein Arbeitsverhältnis hinaus.

Ist eine sehr interessante Frage imho, die ich mit dem Arbeitgeber klären würde (Vertraglich vereinbaren) um falsche Erwartungen beider Seiten von vorneherein auszuklammern.

(Stichwort Wartung/Support, oft ein Fallstrick)

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