Veröffentlicht 21. Mai 200124 j Hei zusammen! Ich wollte mal hier nachfragen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich mir ein Gewerbe anmelden will??? Kann mir hier vielleicht jemand Infos geben??? - Wie teuer ist es son Teil zu beantragen?? - Was für Voraussetzungen sind notwendig??? - Ist es richtig, das wenn man nichts verkauft/absetzt, das das Gewerbe trotzdem weiter besteht und nichts abgedrückt werden muß??? Vielleicht könnt ihr mir ein paar Dinge erklärren!???
21. Mai 200124 j Auf jeden Fall kann dir die IHK weiterhelfen (die bieten zum Teil auch Kurse für Existenzgründer an, da lernst du so ziemlich alles, was du wissen mußt.) Und wenn du keinen Gewinn machst, kommt spätestenz nach 2 Jahren das Finanzamt und sagt es wäre Liebhaberei (Hobby) und machen deinen Laden dicht.
21. Mai 200124 j hoi auch Original erstellt von TG: <STRONG> - Wie teuer ist es son Teil zu beantragen?? </STRONG> Unterschiedlich. Aber so ca. 30,00 - 40,00 DM <STRONG> - Was für Voraussetzungen sind notwendig??? </STRONG> u.a. solltest Du im Sinne des BGB voll geschäftsfähig sein... also volljährig. <STRONG> - Ist es richtig, das wenn man nichts verkauft/absetzt, das das Gewerbe trotzdem weiter besteht und nichts abgedrückt werden muß??? </STRONG> Wenn Du keinen Umsatz gemacht hast musst Du auch keine Steuern zahlen. Wie immer alle Angaben ohne Gewähr [ 21. Mai 2001: Beitrag editiert von: BigMac ] [ 21. Mai 2001: Beitrag editiert von: BigMac ]
22. Mai 200124 j Original erstellt von themeniac: kann ich auch während einer Umschulung ein Gewerbe anmelden? Ja, kannst Du. Je nach Förderung (Unterhaltsgeld, Übergangsgeld) findet bei einem Einkommen aber eine Anrechnung statt.
24. Mai 200124 j gibt es da noch irgendwelche Einschränkungen??? Habe mal gehört, das man nur so und soviel Stunden dafür tätig sein darf. Wie verhält sich das genau?
24. Mai 200124 j Original erstellt von themeniac: gibt es da noch irgendwelche Einschränkungen??? Habe mal gehört, das man nur so und soviel Stunden dafür tätig sein darf. Wie verhält sich das genau? Bei selbständiger Tätigkeit müssen es weniger als 18 Stunden pro Woche sein, alle anderen Nebenbeschäftigungen weniger als 15 Wochenstunden.
24. Mai 200124 j Hmm ... dieses Thema interessiert mich brennend . Meint ihr , dass es vom Arbeitgeber Probleme geben könnte , wenn man gleich nach Beginn der Ausbildung ein Gewerbe anmeldet ? ( Im Vorstellungsgespräch dies aber verschwiegen hat ) Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit die bisher mein Hobby war , ich will sie nun aber ausbauen . Da damit auch Geld verdient werden kann wird ein Gewerbeschein nach dem " Ausbau " notwendig . Dauer der Tätigkeit : Wochenendtage je 5 - 6 Stunden Mein Arbeitgeber ist ein Großunternehmen .
28. Mai 200124 j Hi Brebmaster & TG! Also, ich habe schon seit 2 Jahren ein Gewerbe angemeldet - läuft sehr gut - beginne am 01.08. eine Ausbildung zum Fachinformatiker. Habe gleich beim Vorstellungsgespräch angefragt bezüglich Gewerbe: kein Problem (nur dann, wenn Firmeninterne Erfahrungen in das GEwerbe einfließen...) Also, nur MUT und FRAGEN. Wenn Du Fragen bezüglich GEwerbe hast, schreib mir einfach eine Mail ..... dirk@comnew.de (Antwort kann ein wenig dauern - zur Zeit Prüfungsstress) MFG DIRK P.S.: Am besten gefällt mir das Rechnungs-Schreiben .... [ 28. Mai 2001: Beitrag editiert von: daxidirk ]
29. Mai 200124 j Original erstellt von Brebmaster: <STRONG>Meint ihr , dass es vom Arbeitgeber Probleme geben könnte , wenn man gleich nach Beginn der Ausbildung ein Gewerbe anmeldet ? ( Im Vorstellungsgespräch dies aber verschwiegen hat ) Es handelt sich dabei um eine Tätigkeit die bisher mein Hobby war , ich will sie nun aber ausbauen . Da damit auch Geld verdient werden kann wird ein Gewerbeschein nach dem " Ausbau " notwendig . </STRONG> ja Brebmaster das kann Ärger geben, den Du musst deinem Arbeitgeber alle Deiner Nebentätigkeiten angeben ! also auch Dein Gewerbe. Ansonsten ist das ein Dienstvergehen. Wir unterschiedlich bestraft, von Mahnung bis Abmahnung Gruss Beginner
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