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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Mal eine Frage:

Ich hatte gerade mit einem Kollegen eine interessante Disskussion:

Wäre es Illegal ein Programm zu schreiben UND zu veröffentlichen welches folgendermaßen aufgebaut ist:

Startbildschirm mit GUI

"Dies ist ein Programm welches Ihr Betriebssystem beschäigt und Nutzdaten löscht. Sind Sie sicher, das Sie es ausführen möchten (Ihr Betriebssystem wird dabei zerstört, und der Computer vorerst unbrauchbar. Außerdem werden Sie Daten verlieren). Für entstandene Schäden wird KEINE Haftung übernommen."

Darunter 2 Buttons: "Abbrechen" (Programm wird Beendet und nichts passiert)

"Betriebssystem zerstören und Daten löschen!" (es passiert genau das was auf dem Button steht)

Problem könnte sein wenn nach Klick auf Abbrechen das System Trotzdem Defekt ist.

  • Autor

Für solche Fälle könnte man den Quellcode gleich mit rein packen.

Außerdem müsste das schon ein heftiger Programmierfehler sein damit sowas passiert.

Denn solang der Quellcode beiliegt kann man drauf zeigen und sagen: "Da! Schau her! Kann mein programm gar nicht gewesen sein! Oder du hast dich verklickt!"

Strafbar könnte daran sein das das Programm einen Maliziösen Charakter hätte.

Maliziös wäre, wenn man keinen Einfluss auf das Programm hätte. ;)

sehr lustige fragen und diskussionen gibts hier immer :D

ich kenne ein programm, das gab es schon zu zeiten von MS-DOS (und vermutlich auch in noch älteren generationen von betriebsystemen) und es ist sogar in aktuellen versionen von z.b. windows integriert: z.b. format.

es warnt sogar den benutzer, bzw. frägt nach, ob daten zerstört werden sollen. der erwähnte haftungssauschluss dagegen wird eher in der EULA, die mit dem OS mitgeliert wird, zu finden sein.

typische programme, die z.b. schreibend auf daten zugreifen, haben meist in den lizenzbedingungen eine klausel enthalten, welche ein haftung nur bei grober fahrlässigkeit oder vorsätzlichkeit einschliessen.

insofern wird eine strafbarkeit zumindest nur in letzterem fall gegeben sein - wenn ein vorsatz zur datenbeschädigung vorliegt. dann unterliegt der fall IMHO ohnehin dem strafgesetzbuch oder dem datenschutzgesetz.

s'Amstel

wie willst du den nachweisen das der beiliegende quellcode dem der exe entspricht??

wie willst du den nachweisen das der beiliegende quellcode dem der exe entspricht??

naja man packt den quellcode ja von vorneherein mit zur der datei und nicht erst nachträglich.

um zu prüfen ob der quellcode der exe entspricht kompilierste eben und probierst es aus. dann sieht man ja ob es der code ist oder nicht. wenn du natürlich nen quellcode dazu packst der nicht der exe entspricht biste wahrscheinlich gearscht

Versuchen wir uns doch mal als Hobbyjuristen.

Meiner Meinung nach ist:

- das Schreiben eines solchen Programms nichts illegales.

- das Ausführen eines solchen Programms nichts illegales, solange der Anwender der Dateneigentümer ist und volle legale Verfügungsgewalt über den Rechner und die Daten hat.

- das Bereitstellen eines solchen Programms (Download/Datenträger) ist ebenfalls nichts illegales.

Meiner Meinung nach fällt ein solches Programm unter die Kategorie "Daten Shredder".

Wäre es Illegal ein Programm zu schreiben UND zu veröffentlichen welches ...

Es ist nie illegal ein Programm zu schreiben und zu veröffentlichen (*). Mehr gibt es dazu gar nicht zu sagen.

U.U. ist es illegal sowas anzuwenden. Wenn das z.B. gar nicht dein Rechner ist, den du da platt machst bzw. der Besitzer damit nicht einverstanden ist.

*: Ausnahme ist da mittlerweile (seit September 2003 genauer) ein Programm zum Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes bei Medien. Das Programm mit dem Schaf zum Kopieren von DVDs und CDs (ich will jetzt mal keinen Namen nennen) wird ja in Deutschland nicht mehr vertrieben und darf in Deutschland auch nicht mehr genutzt werden.

oh ja das gute alte geliebte schaf... :floet:

Ohmann, dabei hab ich Sven Baumwolle so gern gespielt^^

LOL! :bimei

man merkt es ist freitag und wir brauchen feierabend ;)

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