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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Leute!

Mich interessiert eine Sache sehr!

Und zwar, wieviel entschuldigte Krankheitstage in 3 Ausbildungsjahren als Fachinformatiker (Systemintegration) müsste man gefehlt haben, um zu einer Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden?

Ich bedanke mich für die Antworten im Voraus!

wüsste nix davon das das zur sache tut...

man meldet sich für die prüfung an und gut ist ;)

naja beim fachgespräch könnten sie dir halt auf den zahn fühlen wenn sie merken das du extrem oft weg warst..

Und zwar, wieviel entschuldigte Krankheitstage in 3 Ausbildungsjahren als Fachinformatiker (Systemintegration) müsste man gefehlt haben, um zu einer Abschlussprüfung nicht zugelassen zu werden?

Das ist unterschiedlich je nach zuständiger IHK und ob es bspw. in der Prüfungsordnung derselben steht.

bimei

@b3lz3bub:

Das tut sehr wohl was zur Sache!

Wenn du zuviel hast... wirst du gar nicht erst zugelassen und darfst ein halbes Jahr länger machen!

Es kommt drauf an... ob du chronische Krankheiten hast oder nicht!

Ein Nicht-Chronisch-Kranker darf 2 Monate in den 3 Jahren fehlen... ein Chronisch-Kranker darf 3 Monate fehlen! Wenn man drüber ist... liegt das im Ermessen der Berufsschule und des Ausbilders!

Gruß

Wolf

@b3lz3bub:

Das tut sehr wohl was zur Sache!

Wenn du zuviel hast... wirst du gar nicht erst zugelassen und darfst ein halbes Jahr länger machen!

Es kommt drauf an... ob du chronische Krankheiten hast oder nicht!

Ein Nicht-Chronisch-Kranker darf 2 Monate in den 3 Jahren fehlen... ein Chronisch-Kranker darf 3 Monate fehlen! Wenn man drüber ist... liegt das im Ermessen der Berufsschule und des Ausbilders!

Gruß

Wolf

Kannst Du Deine Aussage bitte belegen!

ÄHM woher wissen die das?

also mein chef hat uns angemeldet... und der hat keine rechenschaft abgelegt wer wie oft krank war... :rolleyes:

wüsste nicht wie die ihk das auf legalem wege rauskriegen soll.

die krankenkasse darf wohl kaum auskunft erteilen oder?

@b3lz3bub:

Das tut sehr wohl was zur Sache!

Wenn du zuviel hast... wirst du gar nicht erst zugelassen und darfst ein halbes Jahr länger machen!

Es kommt drauf an... ob du chronische Krankheiten hast oder nicht!

Ein Nicht-Chronisch-Kranker darf 2 Monate in den 3 Jahren fehlen... ein Chronisch-Kranker darf 3 Monate fehlen! Wenn man drüber ist... liegt das im Ermessen der Berufsschule und des Ausbilders!

Gruß

Wolf

Genau, kannst du denn deine Aussage belegen?? Wo steht das genau usw.?

Oder wie soll die IHK, wie es "b3lz3bub" gesagt hat, rauskriegen?

PS: Ich rede von IHK Hannover.

Also, um ein bisschen Klarheit zu schaffen:

Der Ausbildende ist verpflichtet innerhalb einer Zeit x die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Ich verweise hier auf:

§6 Abs.1 sowie §39 Abs.1 BBiG

Anders ausgedrückt: Wenn ein Azubi während einer Ausbildungszeit von 3 Jahren an meinetwegen 6 Mnaten krank war, muss ich zunächst davon ausgehen, das die Inhalte in der vorgegebenen Zeit nicht vermittelt werden konnten. Desweiteren wird dieser Sachverhalt, zumindest von der IHK Dortmund, abgefragt. Mit anderen Worten: Ich muss bestätigen, dass der Prüfungsteilnehmer "fertig" ist. So, jetzt kommt der heikle Punkt;Fällt der Prüfungsteilnehmer durch, könnte er eventuell eine Schadensersatzklage einreichen, da ihm die erforderlichen Kenntisse und Fertigkeiten in der vorgesehenen Zeit nicht vermittelt wurden. Was würde ich also tun? Ihn nicht zur Prüfung zulassen.

Falls jemand andere Kenntnise hat, bitte belegen!

Also IHK Regensburg hat die Grenze von 2 Monaten!

Weil ich selber bei meinem Ansprechspartner drin war bei der IHK und mich persönlich erkundigt habe! Und die sagen... bei Nicht Chronisch Kranken 2 Monate... bei Chronisch Kranken 3 Monate! Wie sie das überprüfen ... das ist mir auch schleierhaft!

Also IHK Regensburg hat die Grenze von 2 Monaten!

Weil ich selber bei meinem Ansprechspartner drin war bei der IHK und mich persönlich erkundigt habe! Und die sagen... bei Nicht Chronisch Kranken 2 Monate... bei Chronisch Kranken 3 Monate! Wie sie das überprüfen ... das ist mir auch schleierhaft!

Ich vermute mal, dass die IHK diese Empfehlung an die Ausbildenden Betriebe heraus gibt, die letztendlich für die Einhaltung zuständig sind. Siehe meinen Post darüber!

Genau Akku... wie willst du denn deine Azubis zwingen... nicht einfach blau zu machen?? Und ich denke schon... das die IHK Mittel und Wege findet... das rauszufinden! Und wenn sie vom Betrieb nebenher die Krankenmeldungen sammelt... wenn es sich sehr häuft!

Ich denke schon... das die IHK Mittel und Wege hat... an die Krankheitstage zu kommen! Denn umsonst gibts so eine Regelung nicht! Und wenn sie keine Kontroll-Möglichkeit hätten... bräuchten sie auch keine Regel! Denn welcher Betrieb will schon mit Fleiß seinem Azubi Steine in den Weg legen! Gibt sicherlich welche.... aber generell ist es nicht so!

Ich denke schon... das die IHK Mittel und Wege hat... an die Krankheitstage zu kommen! Denn umsonst gibts so eine Regelung nicht! Und wenn sie keine Kontroll-Möglichkeit hätten... bräuchten sie auch keine Regel! Denn welcher Betrieb will schon mit Fleiß seinem Azubi Steine in den Weg legen! Gibt sicherlich welche.... aber generell ist es nicht so!

Und wie stellst Du dir das vor? Alle Krankenkassen melden den IHK's die Krankendaten ihrer Mitglieder? Oder die IHK's fragen fordern bei den Krankenkassen die berühmten gelben Scheine ein? Oder noch besser; Die Ausbildungsbetriebe werden aufgefordert die Scheine der IHK zu übergeben? Wie wär's mit die IHK ruft den Ausbildungsbetrieb an und fordert Stichprobenartig die Krankenmeldungen? Bei mit hat noch keine IHK angerufen oder irgendetwas in der Art eingefordert. Würde sie es tun wüsste ich was zu tun wäre. Krankendaten von Versicherten gehören zu der letzte Bastion des Datenschutzes und das ist gut so.

Also ich könnte mir vorstellen... das Betriebe die Auflage haben... die Krankheitstage zu überwachen... und wenn die Krankheitstage mehr wie 2 Monate überschreiten... die IHK einzuschalten! Sowas könnt ich mir ganz gut vorstellen! Meinst ned auch?

Also ich könnte mir vorstellen... das Betriebe die Auflage haben... die Krankheitstage zu überwachen... und wenn die Krankheitstage mehr wie 2 Monate überschreiten... die IHK einzuschalten! Sowas könnt ich mir ganz gut vorstellen! Meinst ned auch?

Nein! Meine ich nicht. Zumindest gilt diese Aussage für die IHK Dortmund und den Beruf des FIAE und FISI.

Naja ist wohl wie mit Allem!

Alle handhaben es anders! :)

Ist es denn sicher von wegen bei nicht chronisch Kranken 2 Monate und bei chronisch Kranken bei 3 Monaten !?

Wenn wirklich ja, ist das dann in Werktagen gezählt oder mit Wochenenden/Feiertagen/Urlaub?

Gruß,

Surfer007

PS: Ich rede speziell von IHK Hannover, also ob es auch da gilt, wenn es das mit 2 bzw. 3 Monaten stimmt?

Hallo Surfer!

Wie du gehört hast... ist es nicht verbindlich.... da das wie in vielen Sachen jede IHK unterschiedlich handhabt!

Gruß

Wolf

Kann denn mir vielleicht zum Abschluss einer sagen, wie es in der IHK Hannover ist, wegen der Sache?

Gruß,

Surfer007

Kann denn mir vielleicht zum Abschluss einer sagen, wie es in der IHK Hannover ist, wegen der Sache?

Folgt man dem Link findest du den für dich zuständigen Ausbildungsberater. Diesen kontaktieren und ihm die Frage stellen. Er wird die Antwort wissen.

Gruß Pönk

Hallo zusammen,

also ich habe fast 4 Monate im Betrieb aufgrund eines sehr schweren Verkehrsunfalls gefehlt.

Soweit ich weiß steht aber meiner Zulassung zur Abschlußprüfung nichts im Wege, da ich ja die Zwischenprüfung mitgemacht habe im März. (Meine Lehrerin sage mir damals dass sei die einzige Vorraussetzung für die AP)

Ich werde mich aber mal bei mir im Betrieb nochmals nachfragen. Wenn ich was weiß schreib ich es mal hier rein.

Gruß

Nicht ganz korrekt. Laut §§43 BBiG ist zu einem das absolvieren der ZW erforderlich und zu anderem das zurücklegen der vorgesehenen Ausbildungszeit, die i.d.r bei 3 bzw 3,5 Jahren liegt (Ausnahmen wie verkürzen aussen vor!).

Zudem obliegt es laut §§49 der zuständigen Stelle, ferner dem Prüfungsauschuss, ob eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt.

Ergo die zuständige IHK kontaktieren und nachfragen. Die werden sicher mit solchen Fällen vertraut sein und wissen wie damit umzugehen ist.

Ein Regelfall, noch einen genauen Gesetzestext, wird es hier ganz sicher nicht geben. Von daher sind Spekulationen von max 3 Monaten Abwesenheit völlig aus der Luft gegriffen.

Aus eigener Erfahrung kann ich zudem noch beisteuern, dass ich während meiner 1. Berufsausbildung insgesamt ca. 80 Fehltage (entspricht ca 3-4 Monate) hatte und keinerlei Konflikte bzw Probleme zwecks der Zulassung auftraten.

Um genau zu sein hätte ich sogar verkürzen können...

Ergo die zuständige IHK kontaktieren und nachfragen.

Ich wüßte immer noch gerne, was die IHK damit zu tun hat. Auf legalem Wege dürfte sie kaum an die Krankheitstage des Auszubildenden kommen. Die Entscheidung, ob man mit vielen Fehltagen zur Prüfung zugelassen wird, liegt IMO eindeutig beim Ausbilder. Der sollte normalerweise am Besten einschätzen können, ob ein Azubi (egal ob mit oder ohne Fehltage) "reif" für die Prüfung ist oder nicht. Nicht umsonst muß er die Prüfungsanmeldung mit unterschreiben.

Ich wüßte immer noch gerne, was die IHK damit zu tun hat.

Die IHk legt das fest, wie und worüber sie an diese Tage kommt, steht auf nem anderen Blatt Papier.

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