Veröffentlicht 1. Dezember 200618 j Hallo zusammen! Ist ein Arbeitgeber verpflichtet mir auf Aufforderung ein Zwischenzeugnis auszustellen, oder nicht? Ich wollte zum ende meiner Probezeit gerne eins haben um zu sehen wie ich in meiner Firma gesehen werde und mich nicht nur auf Worte verlassen. Mein Chef sagt er sei nicht dazu verpflichtet und würde mir auch erstmal keines ausstellen, es sei den ich plane den AG zu wechseln und da würde er lieber erstmal mit mir sprechen. Danke schonmal für die Hilfe. Raggi P.S. Antworten a la "Ja ist er" könnt ihr euch schenken. Ich brauche Fakten.
1. Dezember 200618 j Darf ich fragen, wieso du unbedingt eins haben willst ? Wenn er dir keins geben will und du es nicht unbedingt brauchst. Es aber sozuagen "einklagst", kann das ganz schnell zu einem schlechten Verhältnis führen. Nur mal so in den Raum geworfen ...
1. Dezember 200618 j Ist ein Arbeitgeber verpflichtet mir auf Aufforderung ein Zwischenzeugnis auszustellen, oder nicht? Nein ist er nicht, Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. bimei
1. Dezember 200618 j Autor Darf ich fragen, wieso du unbedingt eins haben willst ? Wenn er dir keins geben will und du es nicht unbedingt brauchst. Es aber sozuagen "einklagst", kann das ganz schnell zu einem schlechten Verhältnis führen. Nur mal so in den Raum geworfen ... Weil dies dann meine Position für Gehaltsverhandlungen stärken könnte. Hab ich mir jedenfalls mal so gedacht Ist aber ja anscheinend nicht so.
1. Dezember 200618 j Weil dies dann meine Position für Gehaltsverhandlungen stärken könnte. Hab ich mir jedenfalls mal so gedacht. Ob Dir da ein ZZeugnis weiterhilft, dass Dein potentieller Verhandlungspartner ausgestellt hat, ist natürlich fraglich. ;-) Wenn Du etwas für eine Gehaltsverhandlung in der Hand haben möchtest, schreib eine detaillierte Stellenbeschreibung/Tätigkeitsbericht (auch wenn es eine betriebliche Stellenbeschreibung gibt!) und beurteile Deine Arbeit (ehrlich mit Stärken undf Schwächen) selbst. bimei
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