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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Seit fast einem Jahr arbeite ich bei einer Firma als Fachinformatike (Ausbildung).Ich hab aber noch keinen Pfennig Geld bekommen. Am Anfang sagte mein Chef das es Probleme mit dem Ausbildungsvertrag gäbe(den hab ich auch erst 3 Mönate später bekommen).Dann sagte er das ich es bald bekomme und nun sagt er die Firma hätte kein Geld. Was soll ich tun, aufhören kann ich net weil ich sonst wieder in die Schule muss(das will ich net), und ne andere Ausbildungsstelle find ich net. Noch dazu kommt das mein Chef auch gleichzeitig mein Onkel ist. Was schlagt ihr vor? Arbeitsverweigerung,Kündigung,...???

Hi Ben,

schwere Frage, Hast Du mal mit der IHK geredet? Was sagen denn Deine Eltern dazu, das Dir Dein eigener Onkel keinen Pfennig Geld für Deine Arbeit gibt??

Du hast ein verdammtes Recht auf Deine Kohle!

Notfalls würde ich mal mit einem Anwalt reden!

CU

Road-Runner

Hast du einen Vertrag ? Wenn ja, steht dort auch die Vergütung zu. Wenn du nicht bezahlt wirst, liegt ein Verstoß gegen das BiBG vor. Den Paragraphen poste ich morgen. Ermahn' deinen Chef und droh' ihm mit rechtliche Konsequenzen. Dass er kein Geld hat, gilt überhaupt nicht, da er in einem solchen Fall Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen kann. Also lass' dich nicht länger ausnutzen, geh' zur IHK, nimm' dir Rechtsbeistand, und zieh' vor ein Arbeitsgericht. In den Betrieb musst du glaube ich noch. Aber wichtig ist, dass du deinen Onkel darauf hinweist, dass du dein Geld haben willst, dass es dir zusteht, und dass du klagen wirst, wenn er nicht (nach-)zahlt. Sei auf keinen Fall freundlich, sondern bestimmt. Tut mir zwar leid, weil es dein Onkel ist, aber du wirst rechtliche Kosequenzen ziehen müssen. Dein Onkel wird sich das entweder gut überlegen, und zahlen, oder a) seine Ausbildungsberechtigung verlieren und B) mit einer nicht geringen Geldstrafe rechnen dürfen.

Hi Ben,

Du hast einen Ausbildungsvertrag mit Deinem Onkel abgeschlossen und somit nach § 10 BBiG Anspruch auf eine Vergütung.

§11 BBiG besagt außerdem:

Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

(1) Die Vergütung bemißt sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu dreißig Tagen gerechnet.

(2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Da es auch Fristen gibt, in wie weit Du rückwirkend einen Anspruch geltend machen kannst, solltest Du schnellstens einen Rechtbeistand bzw. die IHK aufsuchen und Dein Problem schildern.

... ich muss mal ebend dazwischenhauen:

wahr ist, das nach bbig die verguetung im arbeitsvertrag zu stehen hat.

unwahr ist, das du nach bbig einen anspruch darauf hast.

du hast einen anspruch, aber nach dem bgb (Bürgerliches Gesetzbuch), zu finden unter Vertragsrecht. du hast mit deinem onkel einen rechtlich gueltigen vertrag geschlossen, der inhalt des vertrages richtet sich nach dem bbig, aber die grundlage eines vertrages ist das bgb!!

ist besser - weil ist hoeheres recht! also unter bgb nachsehen!!!!

peterb

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