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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

wie ist es wenn man die AP jetzt im Mai nicht besteht: Man wird ja dann gar nicht erst zur Präsentation eingeladen. Ist das richtig so?

Und wenn man nicht bestanden hat, wann endet dann das Ausbildungsverhältnis? Mein Vertrag geht bis zum 31.8, kann ich den auch vorher kündigen, wenn ich die AP nicht wiederholen möchte?

mfg

newbie

Relevant sind BBiG § 21 und 22.

BBiG

wie ist es wenn man die AP jetzt im Mai nicht besteht: Man wird ja dann gar nicht erst zur Präsentation eingeladen. Ist das richtig so?

Nein, nicht richtig. Du kannst den praktischen Teil dann unabhängig vom schriftlichen Teil dennoch bestehen.

bimei

Also wenn ich kündigen würde (bei Nichtbestehen) wäre es genauso, wie wenn ich während der Ausbildung kündige, richtig?

Also darf ich dann den Beruf nicht mehr ausüben...

mfg

newbie

1. Solltest du nicht vom schlimmsten Fall ausgehen.

2. Machst du trotzdem deine Präsentation

3. Kannst du die schriftliche schon im November wiederholen.

Frage: Hast du keine Lust auf einen Abschluß? Warum willst du kündigen?

Wenn du dich reinhängst, dann packst du das auch. Also dann los, zieh das Ding durch. :mod:

na hola,

die ganze zeit geschuftet und dann nichts dafür ernten? mach halt wenigstens dann im nov nochmal prüfung solltest du wirklich durchfallen (aber dann hast du entweder nicht gelernt oder keine ahnung von dem zeugs ;) ). die firma muss dich nach dem ersten mal durchfallen weiterhin beschäftigen. danach is halt *******e wenn du 2x versagst.

aber wieso gleich kündigen - hau rein

Hallo zusammen,

wie ist es wenn man die AP jetzt im Mai nicht besteht: Man wird ja dann gar nicht erst zur Präsentation eingeladen. Ist das richtig so?

Und wenn man nicht bestanden hat, wann endet dann das Ausbildungsverhältnis? Mein Vertrag geht bis zum 31.8, kann ich den auch vorher kündigen, wenn ich die AP nicht wiederholen möchte?

mfg

newbie

Hi

kommt vll ein bisschen spät aber du erfährst nichts vor deiner präsentation ob du die schriftliche prüfung bestanden hast oder nicht als lohnt es sich nicht zu kündigen lerne einfach noch ein bisschen und du bestehst die Prüfung dan brauchst dir keine sorgen zu machn :)

mfg littleman

... du erfährst nichts vor deiner präsentation ob du die schriftliche prüfung bestanden hast oder nicht ...

Das mag bei der für Dich zuständigen IHK so sein, ist aber nicht überall so.

bimei

Hallo zusammen,

könnte ich die Prüfung auch als externer im November wiederholen? Oder brauch ich da ein paar Jahre Berufserfahrung (hab sowas mal gehört)...

Hab eigentlich keine Bedenken, dass ich die Prüfung nciht schaffe. Bin in der BS sehr gut, also wird das schon klappen. Wollte mich totzdem mal informieren, man weiß ja nie...

mfg

newbie

könnte ich die Prüfung auch als externer im November wiederholen? Oder brauch ich da ein paar Jahre Berufserfahrung (hab sowas mal gehört)...

Nein, kannst Du nicht. Aber nur deswegen, weil es falsch ausgedrückt ist. Du hast ja dann nicht als Externer an einer Prüfung teilgenommen, also auch keine Wiederholung. ;)

Richtig ist, Du kannst natürlich den zweiten Anlauf (zumindest im schriftlichen Teil) machen, ohne im bisherigen Betrieb angestellt zu sein.

(U.a. darum heisst es im § 21 BBiG auch

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.)

bimei

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