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_Grnzgngr

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  1. Moin, hab gestern einen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen, mit dem ich an sich durchaus zufrieden bin. Allerdings bin ich an einer Stelle hängen geblieben: Eine Klausel die im Groben sagt, dass bis zu 8h Mehrarbeit pro Woche mit dem regulären Monatsgehalt abgegolten sind. Ich weiß, dass die Klausel eigentlich nur nichtig wäre, wäre die Menge der Mehrarbeit nicht angegeben. Allerdings hatte ich auch gelesen, dass die abgegoltenen Stunden in einem angemessenen Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit liegen müssen. Dieses läge laut der Quelle bei ca. 15%. 8h von 40h sind aber 20%. Meine Frage also: Ist die Klausel nichtig? Falls nicht, ist das normal so und muss man das akzeptieren, oder ist das in unserem Beruf eher unüblich? Außerdem: Ich bekomme erst ab der 9ten Überstunde im Monat mehr Gehalt - Aber darf ich die anderen 8 abfeiern, oder habe ich quasi eine 40-48 Stundenwoche? Danke schon mal und Gruß, Grnzgngr.

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